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Freitag, 17. Januar 2020, 09:10 Uhr
Oldenburg, Niedersachsen (Vorfall am 27. April 2012 in Delmenhorst, Niedersachsen)
News-Nr.: 31851

Prozessbeginn nach jahrelangem juristischen Vorgeplänkel:
Niklas kämpfte sich ins Leben zurück und will mit Zivilprozess gegen Bahn auf potentiell tödliche Gefahren aufmerksam machen - Damals 13-Jähriger kletterte auf Güterwaggon, wurde von Lichtbogen getroffen und verlor einen Arm sowie beide Unterschenkel

Güterbahnhof war nach Ansicht des Anwalts des inzwischen 21-Jährigen nur unzureichend gesichert, zudem sei nicht ausreichend auf die Gefahr eines möglicherweise tödlichen Stromschlages hingewiesen worden - Familie erstreitet Prozesskostenhilfe, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden kann - Umfangreiches Archivmaterial sowie Bilder vom Prozessauftakt

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Datum: Freitag, 17. Januar 2020, 09:10 Uhr

Ort: Oldenburg, Niedersachsen (Vorfall am 27. April 2012 in Delmenhorst, Niedersachsen)

 

(ah) Niklas M. ist 21 Jahre alt, lebt in Hannover und macht eine Ausbildung zum Bürokaufmann. So weit, so gewöhnlich. Niklas hat jedoch nach einem schrecklichen Unglück vor fast acht Jahren nur noch einen Arm und keine Unterschenkel mehr, so dass schon die Tatsache, dass er überhaupt  noch lebt, alles andere als selbstverständlich ist.

Der damals 13-Jährige war im April 2012 gemeinsam mit einem Freund zum Gelände eines alten Güterbahnhofs in Delmenhorst gegangen und dort auf einen auf einem Rangiergleis abgestellten Waggon geklettert. Ein Spannungüberschlag aus der Oberleitung erfasste den Jugendlichen, so dass 15.000 Volt durch seinen Körper fuhren. Niklas blieb schwerst verletzt auf dem Waggondach liegen und musste fast eine Stunde dort ausharren, bis die Leitung ausgeschaltet war und die Helfer der Feuerwehr sich dem Jungen nähern und ihn schließlich retten konnten. Ein Rettungshubschrauber flog den Verletzten nach Hannover, wo Ärzte tagelang um sein Leben kämpften.

Niklas überlebte - und kämpfte sich seinerseits ins Leben zurück, so dass er nun ein junger Mann ist, der einen Beruf erlernt.

Während seines von zahlreichen Operationen begleiteten Genesungsprozesses und der Gewöhung an das neue, andere Leben standen und stehen parallel noch andere belastende Fragen zu Kosten und Verantwortlichkeiten im Raum. Nach jahrelangem juristischen Vorgeplänkel kann dies nun gerichtlich geklärt werden. Niklas und seine Mutter Stefanie haben die notwendige Prozesskostenhilfe erstritten und nun kann das Landgericht Oldenburg in einem am Freitag beginnenden Zivilprozess diese Fragen klären.

Nach Ansicht von Dr. Wolfgang Schmidt, Anwalt von Familie M., war das Gelände unzureichend gesichert; zudem sei an den Waggons keine ausreichende Warnung vor potentiell tödlichen Stromschlägen angebracht gewesen. Die Vertreter der DB Netz AG und der Betreiberfirmen der dort abgestellten Waggons zweifeln diese Sichtweise an. Schmidt fordert für seinen Mandanten ein angemessenes Schmerzensgeld und eine Beteiligung der Gegenseite an den finanziellen Aufwendungen, die durch das Unglück entstanden sind. Darüber hinaus soll der Prozess auch dabei helfen, die Öffentlichkeit stärker für die Gefahren durch Stromschläge an Bahnleitungen stärker aufmerksam zu machen, damit ähnliche Vorfälle - die fast immer tödlich enden - nicht mehr vorkommen.

 


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