nordrhein_westfalen
Freitag, 26. Februar 2021, 15:30 Uhr
Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
News-Nr.: 35684

Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt:
Klage einer Düsseldorferin gegen aktuelles Verweilverbot in der Altstadt und an der Rheinpromenade zunächst gescheitert - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen die neue Allgemeinverfügung ab - Stadtverwaltung reagierte mit dem Verbot auf massiven Besucherandrang in der letzten Woche

Über 200.000 Besucher kamen am Wochenende in die jetzt verbotene Zone - fast 2/3 der Besucher waren von Außerhalb - Inzidenzwert in einer Woche verdoppelt

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Datum: Freitag, 26. Februar 2021, 15:30 Uhr

Ort: Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen

 

(sg) Eilentscheidung in Düsseldorf: Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag einer Bürgerin gegen das für das Wochenende erlassene Verweilverbot an der Düsseldorfer Rheinpromenade und in der Altstadt am Nachmittag zurück. Die Richter begründeten den Schritt damit, dass sie Rechtssicherheit für die Bürger sicherstellen müssten. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.

Am letzten Wochenende waren über 200.000 Menschen in dem betroffenen Bereich. Fast Zweidrittel von ihnen sollen nach Angaben der Stadtverwaltung von Außerhalb in die Stadt gekommen sein. Der Inzidenzwert war von etwa 35 innerhalb der letzten Woche auf über 60 gestiegen. Besonders besorgniserregend sei dabei, dass ein Großteil der Infektionen durch Mutanten-Arten ausgelöst worden sein sollen.

Daher ist für alle Personen das Verweilen in der Altstadt und am Rheinufer an diesem Wochenende nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt verboten.

 


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