Einstweiliger Rechtsschutz abgelehnt:
Klage einer Düsseldorferin gegen aktuelles Verweilverbot in der Altstadt und an der Rheinpromenade zunächst gescheitert - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen die neue Allgemeinverfügung ab - Stadtverwaltung reagierte mit dem Verbot auf massiven Besucherandrang in der letzten Woche
Über 200.000 Besucher kamen am Wochenende in die jetzt verbotene Zone - fast 2/3 der Besucher waren von Außerhalb - Inzidenzwert in einer Woche verdoppelt
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