niedersachsen
Mittwoch, 9. September 2020
Moormerland, Landkreis Leer, Niedersachsen
News-Nr.: 34041

Fahrlässige Tötung durch Corona-Virus?
Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des Corona-Restaurants von Ostfriesland - Ermittler prüfen Straftat im Zusammenhang mit Corona-Masseninfektion bei Eröffnungsfeier der „Alten Scheune“ im Mai - fahrlässige Tötung durch infizierte Gäste?

Besitzer hatte Eröffnungsfeier fast ohne Beachtung jeglicher Hygieneregeln durchgeführt - zahlreiche Gäste im Anschluss infiziert - zwei Tote Gäste der Feier in Folge der Covid-19-Infektionen - Strafverfahren aber derzeit nur gegen Gäste, Ex-Wirt droht aber dennoch Bußgeld wegen Missachtung des Infektionsschutzgesetztes

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Datum: Mittwoch, 9. September 2020

Ort: Moormerland, Landkreis Leer, Niedersachsen

 

(sg) Der Corona-Skandal im Zusammenhang mit der Restaurant-Eröffnung der „Alten Scheune“ in Jheringsfehn im Mai dieses Jahres hat nun ein juristisches Nachspiel:

Staatsanwaltschaft Aurich und Leeraner Polizei ermitteln nun wegen fahrlässiger Tötung gegen die Anwesenden.

Bei der inoffiziellen Eröffnungsfeier mit geladenen Gästen Ende Mai hatte der Betreiber sämtliche für Restaurants teils derzeit immer noch geltende Hygienevorschriften außer Acht gelassen und auf der Feier hatte sich das Covid-19-Virus munter ausbreiten können. Die Folge: Ein bundesweiter Skandal, der beinahe die Wiederöffnung der Restaurants gänzlich in Frage stellte und zahlreiche infizierte Gäste. Zwei der Besucher der Veranstaltung starben wenig später an den Folgen der Corona-Erkrankung.

Derzeit, so die Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft, laufe das Verfahren nur gegen unbekannt. Zunächst gehe man vom Tatbestand der fahrlässigen Tötung aus.

In dem Zusammenhang prüfen die Ermittler auch die Rolle von Besitzer und Personal, die nachweislich zahlreiche Hygieneregeln missachtet hatten. So war der Besitzer von Tisch zu Tisch gegangen, hatte mit den Gästen Smalltalk gehalten und sich teils sogar zu diesen an die Tische gesetzt. Auch hätten kaum Teilnehmer der Veranstaltung trotz ständigem hin und her Gewusel in den Räumlichkeiten Mundschutz getragen. Allerdings seien die Verstöße gegen die Hygieneauflagen nicht Bestandteil des Verfahrens, so die Ermittlungsbehörden, sondern Teil eines gesonderten Bußgeldverfahrens des Landkreises.

Die Aufgabe der Ermittler ist nun, den Ablauf des verhängnisvollen Abends vollständig zu rekonstruieren und die Rolle jedes Einzelnen dann strafrechtlich zu bewerten. Dabei sei es sogar von Vorteil, dass derzeit nicht gegen einen oder mehrere konkrete Personen ermittelt werde, da so alle Beteiligten unvoreingenommen als Zeugen vernommen werden könnten.

Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sei für die Erfüllung des Straftatbestandes die reine Infektion ohne Kenntnis oder Vorahnung des Betroffenen nicht ausreichend.

 


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