baden_wuerttemberg
Montag, 12. Februar 2024, 16:00 Uhr
Oppenau, Orthenaukreis, Baden-Württemberg
News-Nr.: 43818

Mehrere Verletzte bei erneutem Zwischenfall auf Faschingsumzug im Ortenaukreis:
Fastnachtswagen stürzt nach Rosenmontagsumzug in Oppenau auf die Seite - zwei Kinder und ein Erwachsener werden verletzt - Feuerwehr und Rettungskräfte im Einsatz

Narren hatten offenbar großes Glück - Polizei spricht von ,,leichten Verletzungen" - Ermittlungen laufen - erst vor einer Woche war im selben Landkreis ein Fastnachtswagen in Flammen aufgegangen und mehrere Personen teils schwer verletzt worden

Bildergalerie vorhanden

Datum: Montag, 12. Februar 2024, 16:00 Uhr

Ort: Oppenau, Orthenaukreis, Baden-Württemberg

 

(et) Glück im Unglück hatten die Narren einer Fasnachtsvereinigung im Ortenaukreis.

Am Montagnachmittag ereignete sich kurz nach dem Rosenmontagsumzug in Oppenau (Ortenaukreis) ein Unfall mit einem der teilnehmenden Fastnachtswagen. Dieser kippte aus bislang ungeklärter Ursache im Farnweg in Oppenau um. Ein Erwachsener wurde dabei leicht verletzt und musste zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Zwei Kinder erlitten minimalste Verletzungen, welche keine medizinische Nachsorge erforderten, so die Polizei in einer Mitteilung.

Die Feuerwehr ist ebenfalls im Einsatz um die Unfallstelle abzusichern, da der Fahrweg aktuell komplett gesperrt ist. Die Ursache des Unfalls ist bislang noch völlig ungeklärt; der Verkehrsdienst Offenburg hat die Ermittlungen aufgenommen. Erst am 04. Februar war in Kehl ein Faschingswagen in Flammen aufgegangen und mehrere Personen wurden teils schwer verletzt.

 

 

 


Zusatzinfos vorhandenWeiterführende Infos zum Thema:
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.