„Sie kommen aus dem Gefängnis frei“:
Bremer Justiz setzt Ersatzfreiheitsstrafen zur Entlastung der Corona-Situation in JVA bis Mitte Mai aus
Ladungen für nicht entrichtete Geldstrafen werden nicht ausgesprochen und derzeit einsitzende Inhaftierte werden vorübergehend freigelassen
Datum: Dienstag, 17. März 2020, 17 Uhr
Ort: Bremen
(sg) Im Kampf gegen die Corona-Krise hat die Bremer Senatorin für Justiz mehrere Maßnahmen beschlossen. Unter anderem werden Ladungen zu Ersatzfreiheitsstrafen für Personen, die fällige Geldstraßen nicht entrichtet haben, derzeit nicht zum Haftantritt geladen.
Auch Gefangene, die gerade eine solche Haft verbüßen, werden vorübergehend freigelassen und die Haft wird bis zunächst 15. Mai 2020 unterbrochen.
Ebenfalls wird bis Mitte Mai die Besucherregelung für die JVA ausgesetzt. Außer den Verteidigern dürfen keine Personen mehr die Gefangenen im Gefängnis besuchen.
Noch, so heißt es aus Justizkreisen, gebe es in der Bremer JVA Oslebshausen keinen bestätigten Corona-Fall. Aber aufgrund der räumlichen Enge wolle man vorbeugen.
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