Mutige Polizisten werden zum Lebensretter:
Golffahrer verfehlt Kurve und fährt in Rhein - Beherzte Polizeibeamte springen kurzerhand in die eiskalten Fluten und retten Fahrer das Leben
Exklusive Bilder und O-Töne mit Augenzeuginnen – Zwei Streifenwagen treffen nur ein bis zwei Minuten nach Notruf am Unglücksort ein – Augenzeugen hatten zum Glück Unfall beobachtet und Retter alarmiert - Feuerwehr sichert abtreibendes Fahrzeug – Pkw mit Autokran geborgen
Datum: Freitag, 1. März 2019, 2:10 Uhr
Ort: Remagen, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
(sg) Sein Leben verdankt ein Autofahrer in Remagen vermutlich dem beherzten Eingreifen von vier Beamten, die ohne zu zögern seinem im Rhein versinkenden Pkw hinterhersprangen.
Der 25-Jährige war offenbar mit seinem Golf an einer Uferstraße, die am Rhein in einer Linkskurve entlangführt, aus noch ungeklärter Ursache geradeaus geschossen, hatte ein Geländer durchbrochen und geradewegs in den Rhein gefahren.
Augenzeugen, die gerade von einer Karnevalsfeier zurückkamen, beobachteten das Geschehen und alarmierten die Rettungskräfte.
Schnell wurde das Fahrzeug von der recht starken Strömung erfasst und etwa 100 Meter rheinabwärts getrieben. Der Pkw blieb dort dann an der Uferböschung hängen, begann aber bereits in den Fluten zu versinken, als nur ein bis zwei Minuten nach dem Notruf zwei Streifenwagen vor Ort eintrafen.
Ohne zu zögern sprangen die vier Polizisten – zwei Männer und zwei Frauen – in die eiskalten, etwa fünf Grad kalten Fluten und schlugen die Seitenscheibe des Golfs ein. Gemeinsam gelang es Ihnen den inzwischen schon recht unterkühlten Fahrer aus dem Fahrzeug zu ziehen und ans Ufer zu bringen, wo er vom inzwischen eingetroffenen Rettungsdienst versorgt wurde. Er kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.
Das Fahrzeug sicherte unterdessen die Feuerwehr gegen weiteres Abtreiben bevor es mit Hilfe eines Autokrans später an Land zurückgehoben wurde.
Wie es genau zu dem Unfall kam, ermittelt nun die Polizei. Da der Unfallfahrer aber noch nicht befragt werden konnte, sind die Hintergründe derzeit noch unklar.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.