Heftiger Kreuzungs-Crash auf Bundesstraße:
Kleinwagen übersieht herannahenden Van auf Bundesstraße und nimmt ihm die Vorfahrt – drei Schwerverletze, eine Frau eingeklemmt
Rettungshubschrauber fliegt lebensgefährlich verletzte Fahrerin in Krankenhaus – Feuerwehr muss eine Person mit schwerem Gerät aus Wrack schneiden – Appell an alle Autofahrer zur Vorsicht im O-Ton, Feuerwehr hat seit Jahresbeginn auffällige Häufung schwerer Unfälle in der Region registriert
Datum: Freitag, 8. Februar 2019, 18:30 Uhr
Ort: B188 bei Stephow, Landkreis Havelland, Brandenburg
(sg) Ein schwerer Verkehrsunfall ereignete sich am Freitagabend auf der Bundesstraße 188 bei Stephow im Landkreis Havelland. Die Fahrerin eines Pkw missachtete offenbar an einer Kreuzung die Vorfahrt eines auf der Bundesstraße aus Richtung Ratenow kommenden Van. Dieser krachte mit hoher Geschwindigkeit in die Fahrerseite des Kleinwagens. Dabei wurden alle drei Insassinnen der beiden Fahrzeuge schwer verletzt, eine sogar eingeklemmt.
Die Feuerwehr musste die Schwerverletzte Fahrerin mit hydraulischem Rettungsgerät aus dem Fahrzeug schneiden. Aufgrund der schweren, teils lebensgefährlichen Verletzungen forderte der Notarzt einen nachtflugtauglichen Rettungshubschrauber nach. Hierfür leuchteten die Kameraden der Feuerwehr einen Landeplatz in der Nähe aus.
Die beiden anderen verletzten Frauen kamen mit Rettungswagen in Krankenhäuser. Aufgrund des Unfalls und der damit verbundenen Unfallaufnahme durch die Polizei war die Kreuzung einige Stunden lang gesperrt.
Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr war dies bereits seit Jahresanfang der vierte schwere Unfall in der Region. Warum es genau zu der Häufung von Karambolagen kam, ist unklar. Einsatzleiter Adrian Huxdorf von der Feuerwehr Nennhausen warnt aber vorsichtshalber alle Autofahrer, stets auf die Straße zu achten und sich nie von Handy, Essen oder anderen Tätigkeiten ablenken zu lassen.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.