Verdacht auf radioaktiven Gegenstand löst Großeinsatz für die Feuerwehr aus:
Bei Grabungen auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses wurde ein faustgroßer atypischer Gegenstand freigelegt, der mehr Strahlung als gewöhnlich aufweist
Einsatzstelle weiträumig abgesperrt - ABC-Zug der Feuerwehr misst erhöhte Strahlung, stuft den Gegenstand aber nicht als übermäßig gefährlich ein
Datum: Mittwoch, 20. September 2017, ca. 19:00 Uhr
Ort: Leegebruch, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
(et) Am späten Mittwochabend wurde für die Feuerwehr im brandenburgischen Legebruch im Oberhavelland „Plutoniumalarm“ ausgelöst.
Auf dem Grundstück eines Einfamilienhauses, dass von einem älteren Ehepaar bewohnt wird, wurde bei Ausgrabungen im Garten ein etwa faustgroßer, atypischer Gegenstand gefunden, der silbern glänzt als radioaktiv eingeschätzt wurde. Daraufhin rückte die Feuerwehr mit einem Großaufgebot, sowie dem Gefahrgutzug und einer Dekontaminationseinheit aus. Da zunächst nicht klar war, wie groß die Gefahr ist, wurde die Einsatzstelle weiträumig abgesperrt und der Gefahrgutzug der Feuerwehr nahm Messungen vor. Danach weißt der Gegenstand zwar eine erhöhte radioaktive Strahlung auf, wird aber als nicht übermäßig gefährlich eingeschätzt. Trotzdem bleibt die Einsatzstelle in der Nacht gesperrt und bewacht. Weitere Ermittlungen sollen folgen.
Die NonstopNews-Bilder und O-Töne:
- Totale der Einsatzstelle
- Viel Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei vor Ort
- ABC-Einheit der Feuerwehr vor Ort
- Blick auf Wohnhaus
- Abgesperrte Einsatzstelle
- O-Ton Feuerwehr: …
- O-Ton Zeuge 1: …
- O-Ton Zeuge 2: …
- Schnittbilder
Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Mittelmark
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.