niedersachsen
Montag, 22. August 2016, 16:00 Uhr
Osnabrück, Niedersachsen
News-Nr.: 23408

Kein Gesichtsschleier in der Schule:
Verwaltungsgericht verbietet Muslima mit Nikab in Abendgymnasium zu gehen – Schule hatte Zustimmung zu Besuch zurückgezogen, nachdem sie erfuhr, dass Frau verschleiert zum Unterricht kam

Frau war selbst nicht zum Gerichtstermin erschienen

Bildergalerie vorhanden

Datum: Montag, 22. August 2016, 16:00 Uhr

Ort: Osnabrück, Niedersachsen

 

(ch) Einem Abendgymnasium ist es erlaubt, eine Muslima vom Unterricht abzulehnen, wenn diese mit Gesichtsverschleierung erscheint. Das entschied am Montagnachmittag das Verwaltungsgericht Osnabrück. Geklagt hatte eine muslimische Frau, welche die Schule besuchen wollte und hierzu auch bereits die Zustimmung erhalten hatte. Das Abendgymnasium hatte jene jedoch wieder zurückgezogen, nachdem es erfuhr, dass die Frau sich nicht unverschleiert zeigen wollte. Gegen diese Entscheidung hatte die Muslima geklagt und verloren.

Demnach sei sie nur bereit gewesen, sich vor Unterrichtsbeginn jeden Tag einer Frau kurzzeitig unverschleiert zu zeigen, um ihre Identität feststellen zu können. Im Unterricht wollte sie den Nikab jedoch weiterhin tragen. Ein nicht zumutbarer Zustand, wie das Abendgymnasium befand und nun Recht bekam. Die Klägerin war selbst nicht zum Verhandlungstermin erschienen, weil sie zu großes Medieninteresse befürchtete. Die Richter entschieden dann ohne Befrage. Gegen den Entscheid kann die Frau vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

 

Die NonstopNews-Bilder (Tag) und der O-Ton:

  • Gerichtsgebäude von außen
  • Schilder von Gericht
  • Eingangsbereich Gerichtssaal
  • Saal von innen
  • O-Ton Gert Armin Neuhäuser, Sprecher Gericht Osnabrück: „Eine junge Muslima hat sich dagegen gewandt, dass das Abendgymnasium Osnabrück sie zum Schulbesuch nicht mehr zugelassen hat, nachdem festgestellt worden war, dass sie am Unterricht nur mit Nikab teilnehmen wollte...die Schule hat die Zulassung rückwirkend aufgehoben und die Muslima hat Rechtschutz begehrt...die Muslima wurde zum Erscheinen geladen, normalerweise wird sowas immer nur schriftlich gemacht, aber aufgrund der eingereichten Unterlagen, insbesondere der eidesstaatlichen Versicherung der Antragsstellerin hatte die Kamme Klärungsbedarf...die Stellerin wollte aufgrund des Medieninteresses nicht teilnehmen...die Kammer hat dann eine Abwägung getroffen und ist zum negativen Ergebnis für die Antragsstellerin gekommen...der Tenor ist heute erst niedergelegt worden, wenn die schriftlichen Beschlussgründe vorliegen, hat sie zwei Wochen Zeit für eine Beschwerde...das muslimische Kopftuch wird an den Schulen durch Schüler akzeptiert...problematisch ist die Vollverschleierung, weil sie keine Mimik erkennen lässt und man nicht weist, wer unter dem Schleier steckt...die Schule hätte dies jeden Tag kontrollieren müssen durch einen erheblichen Aufwand...auch eine Kommunikation ist schwierig...beim Verwaltungsgericht sind das immer gegenseitige Interesse...die Frau hat die Religionsausübungsfreiheit angegeben, die sie eingeschränkt sah...sie kann nur mit kollidieren des Verfassungsrechts...die Schule hat gesagt, ein ordnungsgemäßer Unterricht sei bei Vollschleier nicht möglich...
  • Blick auf Gelände des Abendgymnasiums
  • Eingang der Schule
  • Schnittbilder

 

Bestellen Sie das TV-Material unter 04221 / 97 30 444 – Standort: Osnabrück


Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.