Sportwagen in zwei Teile gerissen:
Fahrer verliert Kontrolle über Audi R8 - Sportwagen kracht in Leitplanke und wird anschließend an Baum in zwei Teile gerissen - 35-jähriger Fahrzeugführer stirbt noch an der Unfallstelle
Ersthelfer eilen Unfallopfer sofort zur Hilfe – Feuerwehr lobt Engagement der Ersthelfer ausdrücklich, auch wenn alle Rettungsmaßnahmen diesmal ohne Erfolg waren – Fahrer war wohl viel zu schnell auf regennasser Fahrbahn unterwegs
Datum: Samstag, 9. Juni 2018, 16:30 Uhr
Ort: Mörlenbach, Kreis Bergstraße, Hessen
(sg) Ein schreckliches Bild bot sich am Samstagnachmittag Rettungskräften und Ersthelfern an einer Unfallstelle auf der L 3120 zwischen Mörlenbach und Wald-Michelbach in Hessen:
Ein Audi R8 Sportwagen war vermutlich mit viel zu hoher Geschwindigkeit von der Straße abgekommen, gegen eine Leitplanke geprallt und dann noch weitere 50 – 60 Meter über die Straße geschlittert, bevor der Wagen an einen massiven Baum prallte. Bei dem Aufprall wurde der Sportwagen in zwei Teile gerissen, das Heck schleuderte noch einige Meter weiter in den Graben. Der 35-jährige Fahrer, der alleine in dem Fahrzeug unterwegs war, wurde schwerverletzt. Ersthelfer aus umliegenden Wohnhäusern und vorbeikommenden Fahrzeugen eilten dem Mann sofort zur Hilfe. Zusammen mit den ersteintreffenden Rettungskräften zogen sie den Mann aus dem Wrack. Trotz aller Rettungsmaßnahmen verstarb dieser aber noch am Unfallort.
Wie die Polizei ermittelte, soll der Fahrer vor dem Unfall auf regennasser Fahrbahn noch andere Verkehrsteilnehmer trotz Überholverbot mit hoher Geschwindigkeit überholt haben.
An dem hochwertigen Fahrzeug entstand ein Sachschaden von über 50.000 Euro.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.