Große Rauchsäule bei Lagerhallenbrand:
Mehrere Gebäude von Spezialbaufirma stehen in Vollbrand (Flammen on tape) - Feuerwehr kämpft bei hochsommerlichen Temperaturen stundenlang gegen Flammen - Feuerwehrmann wegen Erschöpfung vom Rettungsdienst untersucht - Anwohner vor starker Rauchentwicklung gewarnt - Brand aus kilometerweiter Entfernung sichtbar (on tape) - Sechs Menschen müssen angrenzende Wohnhäuser vorübergehend verlassen - Angrenzende Gleise gesperrt
Knapp 200 Einsatzkräfte bei Löscharbeiten im Einsatz - verletzt wurde niemand
Datum: Sonntag, 02. August 2026, 15:00 Uhr
Ort: Sprendlingen, Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
(jb) Ein Großbrand in einem kunststoffverarbeitenden Betrieb im Industriegebiet von Sprendlingen hat zu einem Großeinsatz von rund 200 Einsatzkräften von Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten und Polizei geführt. Auf dem Betriebsgelände stehen seit dem Nachmittag mehrere Gebäude in Vollbrand. Aufgrund der anhaltenden Hitze gestaltet sich die Löschwasserversorgung vor Ort extrem anspruchsvoll. Einsatzkräfte evakuierten direkt an das Areal angrenzende Wohnhäuser und betreuen sechs Anwohner. Zudem sperrten sie die nahegelegene Bahnstrecke bei Sprendlingen; ein Schienenersatzverkehr wurde eingerichtet. Verletzte gibt es nicht. Ein Feuerwehrmann wurde mit Erschöpfungserscheinungen vom Rettungsdienst untersucht. Wegen der starken Rauchentwicklung weitete die Einsatzleitung unter Führung des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs Yannick Georges die Warnmeldungen aus. Anwohner in Sprendlingen, Badenheim, Pfaffen-Schwabenheim, Biebelsheim, Planig, Bosenheim und Hackenheim sind aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten, Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten sowie das Einsatzgebiet zu meiden. Der Gefahrstoffzug führt kontinuierlich Messungen im Umfeld durch.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
