Anwohner müssen wegen Explosionsgefahr Häuser räumen:
Feuer bricht bei Abbrucharbeiten an altem Fabrikgebäude in Gewerbepark aus – Retter entdecken vier instabile industrielle Gasflaschen auf dem Dach – Hochgefährliche Acetylen-Flaschen stürzen teilweise in das Gebäude – Akute Explosionsgefahr zwingt Einsatzkräfte zur sofortigen Evakuierung der Umgebung – Anwohner müssen Häuser verlassen und die gesamte Nacht fernbleiben – Bevölkerung über Warn-App NINA alarmiert – Berufsfeuerwehr unterstützt bei der Kühlung aus sicherer Distanz – THW rückt zur Bergung an – Umliegende Straßen und die Strecke der Albtalbahn abgeriegelt
Weitreichende Sperrungen und Evakuierungsmaßnahmen bleiben wegen der unberechenbaren Gefahrenlage bis auf Weiteres bestehen
Datum: Dienstag, 30. Juni 2026, 17:00 Uhr
Ort: Ettlingen, Landkreis Karlsruhe, Baden-Württemberg
(th) Wegen akuter Explosionsgefahr nach einem Brand in einem alten Fabrikgebäude im Ettlinger Gewerbepark Albtal läuft seit Dienstagnachmittag ein Großeinsatz. Bei Abbrucharbeiten an dem zum Abriss vorbereiteten Gebäude an der Pforzheimer Straße war gegen 17:00 Uhr ein Feuer ausgebrochen. Die alarmierten Feuerwehren aus Ettlingen, Waldbronn und Malsch konnten den Brand zwar schnell löschen, entdeckten dabei jedoch vier große industrielle Gasflaschen auf dem Dach, die teilweise in das Gebäude stürzten. Da sich die Acetylen-Gasflaschen unkontrolliert erwärmt haben und eine Explosion droht, wurde ein Sicherheitsbereich eingerichtet und das Gebiet im Umkreis evakuiert. Betroffene Anwohner müssen ihre Häuser verlassen und voraussichtlich die gesamte Nacht fernbleiben. Über die Warn-App NINA erging eine Warnung an die Bevölkerung. Die Einsatzkräfte, unterstützt durch die Berufsfeuerwehr Karlsruhe, kühlen die Flaschen kontinuierlich aus der Distanz. Das Technische Hilfswerk ist ebenfalls vor Ort, um die Gasflaschen für eine spätere Bergung in Spezialbehälter zu packen. Wegen der Gefahrenlage sind die umliegenden Straßen sowie die Bahnstrecke der Albtalbahn komplett gesperrt.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
