Ätzende Flüssigkeit in Intercity ausgetreten:
130 Reisende müssen am Bahnhof Böblingen aus Zug evakuiert werden - Messgeräte reagieren im betroffenen Abteil offenbar auf Ammoniak - Zwei Passagiere klagen über leichte Atemwegsbeschwerden - Feuerwehr nimmt Stoff auf, verpackt ihn sicher und lüftet den Zug
Hintergründe unklar - Feuerwehr im Großeinsatz
Datum: Dienstag, 9. Juni 2026, 18:43 Uhr
Ort: Böblingen, Baden-Württemberg
(ch) Gefahrstoffalarm am Bahnhof Böblingen: Ein Intercity von Stuttgart nach Singen musste am Dienstagabend seine Fahrt vorzeitig beenden, nachdem in einem Abteil ein ungewöhnlicher Geruch gemeldet worden war. Nach ersten Angaben war in dem Zug eine potenziell ätzende Flüssigkeit ausgetreten.
Die Feuerwehr Böblingen wurde gegen 17.45 Uhr mit dem Stichwort „Umwelteinsatz“ alarmiert. Der Zug wurde daraufhin evakuiert. Rund 130 Reisende mussten den Intercity verlassen und blieben nach Angaben der Feuerwehr unverletzt. Zwei Passagiere klagten nach Angaben der Bundespolizei über leichte Atemwegsbeschwerden und wurden vom Rettungsdienst versorgt.
Nach der Evakuierung gingen Einsatzkräfte mit Messgeräten in das betroffene Abteil. Diese reagierten offenbar positiv auf Ammoniak. Sicher bestätigt war damit zunächst jedoch nicht, dass es sich tatsächlich um Ammoniak handelte. Die Feuerwehr lokalisierte den Stoff, nahm ihn auf und verpackte ihn sicher.
Anschließend wurde der Zug gelüftet und erneut kontrolliert. Auch die Bahnsteige 4 und 5 wurden während des Einsatzes zeitweise für den Zugverkehr gesperrt. Nach Abschluss der Maßnahmen übergab die Feuerwehr die Einsatzstelle gegen 21 Uhr an die Bundespolizei.
Die Feuerwehr Böblingen war mit zwölf Fahrzeugen und 40 Kräften im Einsatz, darunter auch ein Messfahrzeug der Feuerwehr Sindelfingen. Der Rettungsdienst und der DRK-Ortsverein Böblingen waren mit sieben Fahrzeugen und zwölf Kräften vor Ort.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
