Hund aus brennender KFZ-Werkstatt gerettet:
Großbrand bricht in Lackierkabine aus – Werkstatt und Dach brennen in voller Ausdehnung – Riesige Rauchwolke über Köln-Bickendorf löst NINA- und Katwarn-Alarm aus – Eine Person mit Rauchgasvergiftung vor Ort behandelt – Eingeschlossener Hund unverletzt gerettet (on tape) – Riegelstellung der Feuerwehr schützt angrenzende Halle der Ultra-Gruppierung des 1. FC Köln "Wilde Horde"
Fanbusse der "Wilden Horde" auf dem Weg zum Spiel nach München kehrten vorsorglich um
Datum: Samstag, 16. Mai 2026, 09:30 Uhr
Ort: Köln-Bickendorf, Nordrhein-Westfalen
(jb) In Köln-Bickendorf ist am Samstag gegen 9:30 Uhr ein Großbrand in einer Kfz-Werkstatt an der Vogelsanger Straße ausgebrochen. Das Feuer nahm in der Lackierkabine eines Karosseriebetriebs seinen Anfang und breitete sich schnell aus. Die Werkstatt sowie das Dach des Gebäudes brannten in voller Ausdehnung. Über dem Stadtteil stand eine große Rauchwolke. Die Warn-Apps NINA und Katwarn lösten aus. Die Bevölkerung wurde aufgefordert, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungsanlagen abzuschalten. Eine Person erlitt eine Rauchgasvergiftung, musste jedoch nach einer medizinischen Versorgung nicht in ein Krankenhaus gebracht werden. Zudem konnte die Feuerwehr einen im Gebäude eingeschlossenen Hund unverletzt retten und seinem Besitzer übergeben. Drei Löschzüge waren im Einsatz. Ein Übergreifen der Flammen auf eine Nachbarhalle, in deren Umfeld sich auch der Gruppenraum der Ultra-Fangruppe „Wilde Horde“ befindet, konnte die Feuerwehr durch eine gezielte Riegelstellung verhindern. Wegen des Feuers kehrten Busse der Fangruppe, die auf dem Weg zu einem Spiel in München waren, vorsorglich nach Köln um.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
