Pyrotechnik und Festnahmen in der Walpurgisnacht:
Berliner Polizei mit 1.800 Kräften im Einsatz – Demonstranten zünden Feuerwerk in Neukölln und Kreuzberg – Geparkte Autos im Vorbeilaufen mit Farbe beschädigt – Beamte mit Böllern beworfen – Gezielte Festnahmen durch Video-Identifizierung – Unterstützung aus anderen Bundesländern angefordert – Keine verletzten Einsatzkräfte
Berliner Sicherheitskräfte rüsten sich nun für den weitaus größeren Einsatz am 1. Mai
Datum: Freitag, 01. Mai 2026, 00:00 Uhr
Ort: Berlin
(jb) In der Walpurgisnacht ist es in Berlin bei mehreren Demonstrationen zum Einsatz von Pyrotechnik und vereinzelten Sachbeschädigungen gekommen. Die Polizei war im Verlauf des Tages und der Nacht mit insgesamt 1.800 Kräften in Neukölln, Kreuzberg und Mitte präsent. Unterstützung erhielt die Berliner Polizei dabei aus mehreren anderen Bundesländern. Ein Aufzug führte am späten Abend von Neukölln nach Kreuzberg bis zum Engelbecken. Teilnehmer zündeten während des Marsches wiederholt Feuerwerkskörper. Laut Polizeisprecher Florian Nath wurden zudem im Vorbeilaufen geparkte Fahrzeuge durch Farbschläge beschädigt. Die Beamten videografierten die Vorfälle und nahmen im Nachgang vereinzelt Tatverdächtige fest, die als Schützen von Pyrotechnik identifiziert wurden. Trotz der verbal militanten Mobilisierung im Vorfeld stufte die Polizei die Lage insgesamt als ruhig und überschaubar ein. Es kam zu keinen größeren Ausschreitungen oder schweren Straftaten. Die Anzahl der Festnahmen blieb gering. Besonders hob die Polizei hervor, dass keine Einsatzkräfte verletzt wurden, obwohl vereinzelt Pyrotechnik in Richtung der Beamten geworfen wurde. Die Walpurgisnacht gilt für die Sicherheitskräfte traditionell als Vorabend zum 1. Mai, für den deutlich mehr Versammlungen und ein noch größerer Personaleinsatz geplant sind.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
