Urteil für den Polizisten-Mörder:
Ahmet G. muss in die Psychiatrie - Urteil nach Schüssen auf Kommissar in Völklingen gefallen – 19-jähriger Schütze wegen Schizophrenie schuldunfähig – Jugendkammer spricht Angeklagten vom Mordvorwurf frei – Einweisung in geschlossene Klinik unbefristet angeordnet – Ahmet G. entriss Beamten bei Flucht die Dienstwaffe – 17 Schüsse abgefeuert bis Magazin leer war – 34-jähriger Polizist von sechs Kugeln tödlich getroffen
Gericht stufte die Tat aufgrund der psychischen Erkrankung als schweren Raub statt als Mord ein
Datum: Mittwoch, 01. April 2026, 12:00 Uhr
Ort: Saarbrücken, Saarland
(jb) Am Landgericht Saarbrücken ist am Mittwoch das Urteil im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Polizeikommissars in Völklingen gefallen. Die Jugendkammer sprach den zur Tatzeit 18-jährigen Ahmet G. vom Vorwurf des Mordes frei und verurteilte ihn stattdessen wegen schweren Raubes. Gleichzeitig ordnete das Gericht die unbefristete Unterbringung des Deutsch-Türken in einer psychiatrischen Klinik an, da der Angeklagte als schuldunfähig eingestuft wurde. Hintergrund der Entscheidung ist das Gutachten eines Experten der Universitätsklinik, der bei dem inzwischen 19-Jährigen eine Schizophrenie attestierte. Damit folgte das Gericht der Einschätzung, dass der Täter zum Zeitpunkt der Tat nicht einsichtsfähig war. Der Fall hatte im August vergangenen Jahres bundesweit für Entsetzen gesorgt. Nach einem Tankstellenüberfall hatte Ahmet G. auf der Flucht einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entrissen und damit das Feuer auf die verfolgenden Beamten eröffnet. Insgesamt fielen 17 Schüsse, bis die Munition aufgebraucht war. Der 34-jährige Polizeikommissar Simon Bohr wurde von sechs Projektilen getroffen und tödlich verletzt. Erst durch Schüsse weiterer Polizeikräfte konnte der Angreifer gestoppt werden. Während die Staatsanwaltschaft von einer regelrechten Hinrichtung und somit von Mord ausging, sah das Gericht aufgrund der psychischen Erkrankung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bestrafung wegen Mordes als nicht gegeben an.
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