Mietwagen-Raser rammt Baum mit 130 km/h:
Mit Affenzahn im Miles-Opel durchs Villenviertel – Wagen hebt an Goernebrücke ab und zerschellt an Stamm – Zwei Insassen in Lebensgefahr – 21-jähriger Fahrer verursachte zuvor mehrere Unfälle – Großaufgebot an Rettungskräften in Eppendorf – Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer
Die Heilwigstraße blieb für die umfangreiche Unfallaufnahme weiträumig gesperrt
Datum: Samstag, 28. März 2026, 22:30 Uhr
Ort: Eppendorf, Hamburg
(jb) Eine mutmaßliche Raserei mit einem Mietfahrzeug der Firma Miles hat am späten Samstagabend in Hamburg-Eppendorf ein folgenschweres Ende gefunden. Gegen 22:30 Uhr verunglückte ein Opel im Bereich der Heilwigstraße schwer. Nach Polizeiangaben wurden dabei zwei Insassen lebensgefährlich und eine weitere Person mittelschwer verletzt. Nach ersten Ermittlungen soll der 21-jährige Fahrer bereits vor der eigentlichen Kollision mit massiv überhöhter Geschwindigkeit von teils über 130 km/h durch das Villenviertel an der Alster gesteuert und dabei mehrere Sachschadenunfälle verursacht haben. Auf der Goernebrücke verlor der Fahrer schließlich die Kontrolle; der Wagen hob mutmaßlich ab und prallte mit voller Wucht gegen einen Baum. Augenzeugen leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. Ein Insasse konnte sich selbst befreien, eine weitere Person musste von der Feuerwehr patientenschonend aus dem Wrack gerettet werden. Die Feuerwehr Hamburg war mit einem Großaufgebot, bestehend aus einem Löschzug, zwei Notärzten und drei Rettungswagen, vor Ort. Die Polizei untersucht derzeit, ob der Fahrer zum Unfallzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen stand. Die betroffenen Straßenzüge wurden für die umfangreiche Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten weiträumig gesperrt.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
