20.000 Schuss Munition gestohlen:
Lkw-Fahrer lässt Lastwagen in der Nacht unbeobachtet und legt sich in Hotel schlafen - Am nächsten Morgen stellt er fest, dass 20.000 Schuss an Gefechtsmunition für Pistolen sowie Manövermunition für Sturmgewehre gestohlen wurden - Relevanter Sicherheitsvorfall laut Verteidigungsministerium
Munition war in zivilem Laster gelagert – Unklar, wer die Täter sind oder wo die brisante Ware abgeblieben ist
Datum: Montag, 01. Dezember 2025, 19:45 Uhr / Tatzeit: Montag auf Dienstag, 24./25. November 2025
Ort: Burg, Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
(ch) Brisanter Sicherheitsvorfall bei der Bundeswehr: Unbekannte haben rund 20.000 Schuss Munition von einem zivilen Lkw gestohlen. Der Diebstahl ereignete sich in der Nacht von Montag auf Dienstag auf einem Parkplatz bei Burg, wie das Verteidigungsministerium auf Medienanfragen erst jetzt bestätigte.
Die Täter öffneten die Ladefläche eines Lastwagens, der Munition für die Bundeswehr transportierte. Der Fahrer einer zivilen Spedition hatte den Laster über Nacht unbewacht abgestellt, um in einem nahegelegenen Hotel zu übernachten – ein klarer Verstoß gegen die Sicherheitsauflagen für solche Transporte.
Erst am nächsten Morgen fiel der Diebstahl auf, als der Fahrer die Lieferung in einer nahegelegenen Kaserne abgeben wollte. Nach einer Bestandsaufnahme fehlten rund 10.000 Schuss Gefechtsmunition für Pistolen, 9.900 Schuss Manövermunition für Sturmgewehre sowie mehrere Kartuschen Nebelmunition.
Das Verteidigungsministerium spricht von einem „relevanten Sicherheitsvorfall“. Eine Sprecherin erklärte: „Wir nehmen den Diebstahl sehr ernst, da solche Munition nicht in falsche Hände fallen darf.“
Die Polizei ermittelt nun wegen besonders schweren Diebstahls. Hinweise auf die Täter oder den Verbleib der Munition gibt es bislang nicht.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
