Anklage im Fall "Lorenz":
Polizeibeamter muss sich nach tödlichen Schüssen auf 21-Jährigen vor Gericht verantworten - Notwehrlage lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht vor
Junger Mann war in der Nacht zum Ostersonntag von dem Beamten in Oldenburg erschossen worden - Polizist dachte irrtümlich, er sei mit einem Messer angegriffen worden - Fall hatte in der Öffentlichkeit Empörung ausgelöst
Datum: Mittwoch, 05. November 2025, 09:51 Uhr
Ort: Oldenburg, Niedersachsen
(ah) Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz A. in der Nacht zu Ostersonntag in der Oldenburger Innenstadt wurde nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizebeamten erhoben, der die Schüsse abgegeben hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft lag keine Notwehrlage vor. Der Beamte sei irrtümlich davon ausgegangen, dass er mit einem Messer angegriffen wurde und hätte erkennen müssen , dassder junge Mann lediglich fliehen wollte.
Der Fall hatte in der Öffentlichkeit für Aufsehen, Empörung und Anteilnahme gesorgt. In der Folge hatten mehrfach zahlreiche Menschen in Oldenburg gegen Polizeigewalt demonstriert.
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