Zweiter schwerer Frontalzusammenstoß am selben Tag und an der selben Stelle auf Landstraße bei Oldenburg:
Smart gerät am Morgen in Gegenverkehr und prallt frontal mit Mercedes zusammen - Fahrer erleidet schwerste Verletzungen - Am Nachmittag prallen SUV und Transporter zusammen
Mercedes-Fahrer leicht verletzt - Fahrer des Smart war bereits zuvor durch Fahren in Schlangenlinien aufgefallen - Zweiter Unfall fordert drei Verletzte
Datum: Montag, 14. April 2025, ca. 08:00 und 14:30 Uhr
Ort: Landstraße zwischen Hude und Oldenburg, Niedersachsen
(ah) Ein schwerer Verkehrsunfall hat am Montagmorgen für eine Vollsperrung der Bremer Straße, der alten B75, zwischen Hude und Oldenburg gesorgt. Ersten Angaben zufolge war nahe Tweelbäke-Ost ein Smart in den Gegenverkehr geraten und frontal mit einem Mercedes zusammengeprallt, woraufhin beide Fahrzeuge zerstört und von der Straße geschleudert wurden. Der 22 Jahre alte mutmaßliche Unfallverursacher trug schwerste Verletzungen davon und wurde in ein Krankenhaus gebracht. Der 34-jährige Mercedes-Fahrer wurde nur leicht verletzt.
Die genaue Unfallursache ist noch nicht bekannt; ersten Angaben vor Ort zufolge soll der Fahrer des Smart jedoch bereits kurz zuvor durch das Fahren in Schlangenlinien aufgefallen sein. Die Polizei hat weitere Ermittlungen zum Vorfall aufgenommen. Beim dem 22-Jährigen wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Update: Am Montagnachmittag prallen an der selben Stelle auf der Landstraße ein SUV und ein Transporter frontal zusammen. Drei der fünf Insassen der beiden Fahrzeuge wurden dabei verletzt, einer davon schwer. Die Landstraße musste erneut voll gesperrt werden. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.