Mit Mietwagen bei Rot über die Ampel:
Autos kollidieren auf Kreuzung nahe des Hamburger Flughafens - Feuerwehr muss schwerverletzte Fahrerin aus dem Wagen befreien - Zwölfjähriger Insasse ebenfalls mit mittelschweren Verletzungen in die Klinik
Unfallverursacher kommen mit dem Schrecken davon
Datum: Freitag, 7. Februar 2025, 21:00 Uhr
Ort: Hamburg-Fuhlsbüttel
(ch) Am Freitagabend ereignete sich auf der viel befahrenen Langenhorner Chaussee in Höhe der Flughafenstraße ein schwerer Verkehrsunfall zwischen einem Miles-Carsharing-Fahrzeug und dem Kleinwagen einer 78-jährigen Fahrerin. Nach ersten Erkenntnissen könnte eine Rotlichtfahrt des Mietwagens, der mit vier jungen Männern besetzt aus Richtung Flughafen Hamburg kam, die Ursache des Unfalls gewesen sein.
Durch die Wucht des Aufpralls wurde die Seniorin in ihrem Fahrzeug eingeklemmt und musste von der Feuerwehr mit technischem Gerät befreit werden. Um sie aus dem Auto zu retten, wurden zwei Türen mit hydraulischen Rettungsgeräten abgespreizt. Die Frau erlitt Verletzungen an Bauch und Wirbelsäule und wurde zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus gebracht.
Insgesamt wurden vier Personen verletzt. Neben der Fahrerin wurde auch ein zwölfjähriger Mitfahrer aus ihrem Wagen mit leichten bis mittelschweren Verletzungen in eine Klinik gebracht. Zwei Insassen des Miles-Fahrzeugs erlitten durch den Aufprall leichte Verletzungen, verzichteten jedoch auf einen Transport ins Krankenhaus.
Die Langenhorner Chaussee musste für mehrere Stunden voll gesperrt werden, was zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Buslinien wurden umgeleitet, und es bildeten sich lange Staus. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache übernahm das Verkehrsunfall-Team der Hamburger Polizei. An der Unfallstelle entstand ein großes Trümmerfeld.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.