Hausbewohner kommt in Flammen ums Leben:
Flammen schlagen aus dem Dachgeschoss eines Einfamilienhauses - Rettungskräfte entdecken leblosen Bewohner während den Löscharbeiten
Umfangreiche Löschmaßnahmen bis tief in die Nacht - Notfallseelsorger kümmern sich um Anwohner wie Einsatzkräfte
Datum: Mittwoch, 5. Februar 2025, 0:00 Uhr
Ort: Ulm, Baden-Württemberg
(ch) In der Nacht auf Mittwoch ist in Ulm-Jungingen ein zweigeschossiges Einfamilienhaus in Brand geraten. Gegen 23:30 Uhr gingen zahlreiche Notrufe bei der Feuerwehr ein – Anwohner berichteten von Flammen, die aus den Fenstern des ersten Obergeschosses schlugen.
Als die ersten Einsatzkräfte eintrafen, standen sowohl das Obergeschoss als auch der Dachstuhl bereits in Vollbrand. Die Feuerwehr rückte mit über 70 Einsatzkräften an, darunter die Berufsfeuerwehr Ulm sowie die freiwilligen Abteilungen Innenstadt, Jungingen, Mähringen und Lehr. Zeitgleich wurde ein umfassender Löschangriff von innen, außen und über eine Drehleiter eingeleitet. Während der Brandbekämpfung entdeckten die Feuerwehrleute eine leblose Person im Gebäude – für den älteren Hausbewohner kam jede Hilfe zu spät.
Um Glutnester aufzuspüren, setzte die Feuerwehr mehrere Wärmebildkameras ein. Wandverkleidungen wurden geöffnet und Dachziegel abgedeckt, um versteckte Brandherde zu löschen. Die Nachlöscharbeiten dauerten bis in die Morgenstunden an.
Neben Feuerwehr und Rettungsdienst waren auch Notfallseelsorger im Einsatz, um Anwohner sowie Einsatzkräfte psychologisch zu betreuen. Noch in der Nacht nahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen zur Brandursache auf. Ergebnisse liegen bislang nicht vor.

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.