Auto stürzt in den Neckar - Fahrer schwimmt an Land:
Einsatzkräfte jagen schwimmendes Auto - VW samt betrunkenem Fahrer landen am Abend im Fluss - Geparktes Auto rollte plötzlich los - Andere Autofahrer versuchten Mann im Wagen mit Hupen zu warnen - Fahrer (57) kann sich befreien und schwimmt unterkühlt an Land - Bergung noch am gleichen Abend (on tape) - Zahlreiche Taucher und ein Polizeiheli im Einsatz
Kleinwagen schwamm laut Polizei auf dem Neckar und ging dann unter - Genauer Unfallablauf noch unbekannt - Zeugen meldeten schwimmendes Auto auf dem Neckar per Notruf den Einsatzkräften - DLRG, Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im Einsatz
Datum: Samstag, 25. Januar 2025, 20:30 Uhr
Ort: Obrigheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Baden-Württemberg
(jb) Versenkt! Am Samstag gegen 20:30 Uhr meldete ein Zeuge, dass ein geparktes Auto mitsamt des Fahrers im Bereich der Sportplätze in Obrigheim in den Neckar gefahren ist. Das berichtet die Polizei. Der VW-Kleinwagen trieb auf dem Wasser - Rettungskräfte und Polizei wurden alarmiert. Nach Angaben der Polizei konnte sich der 57 Jahre alte Fahrer eigenständig aus dem Fahrzeug befreien und ans Ufer schwimmen. Er wurde leicht unterkühlt aufgefunden. Außerdem soll er betrunken gewesen sein. Der genaue Hergang des Unfalls ist noch unklar und wird derzeit ermittelt. Die Bergung des Fahrzeugs wurde noch am Abend durchgeführt. Weitere Personen waren nach Polizeiangaben nicht im Fahrzeug. Zur Suche, Sicherung und Bergung war die Feuerwehr mit 10 Fahrzeugen, 2 Booten und 62 Mann, der Rettungsdienst mit 3 Rettungswagen und 1 Notarzt vor Ort. Das DLRG unterstützte mit 52 Mann inklusive 13 Tauchern. Auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz.

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.