Tödlicher Nebelcrash:
Junger BMW-Fahrer übersieht im Nebel Kreuzung und prallt ungebremst mit zweitem Auto zusammen, worauf beide von der Straße schleudern - 22-jähriger Beifahrer im BMW stirbt am Unfallort, 31-jährige Fahrerin des zweiten Autos erleidet schwerste Verletzungen
Unfallverursacher kommt mit leichten Verletzungen davon – Polizei geht davon aus, dass Fahrer Rotlicht übersah
Datum: Samstag, 18. Januar 2025, 4 Uhr
Ort: Garrel, Landkreis Cloppenburg, Niedersachsen
(ch) Schwerer Verkehrsunfall in den frühen Morgenstunden in Garrel. Auf der B72 herrschte dichter Nebel, zudem nieselte es bei leichten Minustemperaturen leicht. Ein 21-Jähriger war mit seinem einem Jahr älteren Beifahrer auf dem Weg nach Hause, als dem jungen Fahrer ein verhängnisvoller Fehler passierte. Der Mann übersah bei Petersfeld eine Kreuzung, bei dem die Ampel für ihn Rot zeigte.
Ungebremst fuhr der BMW in den Kreuzungsbereich. Und genau in dem Moment fuhr eine 31-Jährige in die Kreuzung ein und der BMW prallte ungebremst in ihre Beifahrerseite. Beide Autos schleuderten von der Straße und blieben im Graben liegen. Schnell waren alarmierte Rettungskräfte vor Ort, um die Verletzten zu betreuen. Dabei mussten sie feststellen, dass für den Beifahrer jede Hilfe zu spät kam. Der 22-Jährige verstarb noch am Unfallort. Sein Freund am Lenkrad hatte hingegen großes Glück und kam leicht verletzt davon. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und musste in das Krankenhaus Cloppenburg gebracht werden. Vor Ort konnte auch ein lebensgefährlicher Gesundheitszustand nicht ausgeschlossen werden.
Die Polizei hat aufwändige Ermittlungen zur Unfallursache eingeleitet und durch die Trümmerteile weiträumige Unglücksstelle entsprechend vermessen. Sie prüfen nun auch, ob der BMW-Fahrer tatsächlich, wie vor Ort angenommen, die Kreuzung aufgrund des dichten Nebels nicht bzw. zu spät gesehen hat.

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.