Dramatischer Badeunfall in aufgewühlter Ostsee:
Erfahrener Schwimmer wird mit Freund von Unterströmung bei aufgepeitschten Wellen überrascht und geht unter
Freund hatte noch Hand gegriffen, beide wurden dann durch große Welle getrennt - Großangelegte Suchaktion mit sechs Booten, Tauchern und Helikopter bis zu Einbruch der Dunkelheit ohne Erfolg
Datum: Sonntag, 28. Juli 2024, 20:00 Uhr
Ort: Markgrafenheide, Stadt Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
(gs) Dramatischer Badeunfall am Abend an der Ostsee - offenbar mit tödlichem Ausgang. Zwei erfahrene Schwimmer (beide Mitte 40) waren am Abend gemeinsam in die Ostsee gegangen, um in den ungewöhlich hohen Wellen zu schwimmen. Nordwind hatte den Tag über die sonst ruhige Ostsee märklich aufgepeitscht, ein bis zwei Meter Hohe Wellen prallten mit dem anlandigen Wind an die Küste und den Strand von Markgrafenheide in der Stadt Rostock. Den Wellen mit Schwimmerfahrung trotzdend wurde einer von Ihnen dann von einer plötzlichen Unterströmung überrascht und erfasst. Er rief noch seinen Freund, der ihn auch noch zu fassen bekam, eine höhere Welle riss dann beide aber auseinander, dann ging der eine von beiden unter, Der Freund schwamm zum Ufer, um sofort Hilfe zu alarmieren. Diese rückte mit Feuerwehrbooten, der Wasserwacht, den Seenotrettern der DGzRS und einem Hubschrauber der Polizei an, um den Vermissten zu suchen. Rettungsschwimmer in Überlebensanzügen begaben sich mit Seilsicherung in die Wellen, um den Uferbereich zu untersuchen, sechs Boote durchfuhren die hohen Welen, doch bis zum Einbruch der Dunkelheit fehlte von dem Mann jede Spur. Aufgrund der einbrechenden Dunkelheit und der hohen Eigenegefährdung wurde der Einsatz schließlich abgebrochen. Dem Ernessen nach ist der Mann offenbar ertrunken.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.