Mutter und Neugeborenes von Schutzengeln begleitet:
26-Jährige Fahrerin kollidiert auf A8 mit Baustellenanhänger, überschlägt sich und kommt auf Mittelleitplanke zum stehen - Enormes Trümmerfeld auf Autobahn - Motorblock wurde aus PKW gerissen und einige Meter weiter geschleudert - Mutter und ihr 3 Wochen alter Säugling nur leicht verletzt
Starkbefahrene Autobahn wird vollgesperrt für mehrere Stunden. Fahrbahn muss von Trümmerteilen und Betriebsstoffen gereinigt werden.
Datum: Donnerstag, 18. April 2024, 13:00 Uhr
Ort: A8, Rastplatz Niedmündung, Merzig, Saarland
(jk) Am Donnerstagnachmittag kam es gegen 13 Uhr zu einem Verkehrsunfall auf der A8 an einer Tagebaustelle, bei dem eine Mutter und ihr Neugeborenes beteiligt waren. Die 26-jährige Autofahrerin war mit ihrem 3 Wochen alten Säugling auf der Bundesautobahn 8 in Richtung Luxemburg unterwegs. Kurz nach der Raststätte Niedermündung auf der linken Fahrbahn, kollidierte sie mit einem Anhänger der Baustelle. Sie verlor die Kontrolle über das Fahrzeug, dieser geriet ins Schleudern, überschlug sich seitlich und kam schließlich im Baustellenbereich auf der Mittelschutzleitplanke zum Stillstand. Über die Fahrbahn waren Trümmerteile verstreut, darunter auch der Motorblock, welcher aus dem Fahrzeug gerissen und einige Meter weiter geschleudert wurde. Die stark befahrene A8 musste für mehrere Stunden vollständig gesperrt werden. Die Fahrerin und ihr Kind wurden von Schutzengeln begleitet und kamen nur mit leichten Verletztungen davon. Zur weiteren Beobachtung wurden beide ins Krankenhaus gebracht. Weitere Personen wurden nicht verletzt. Eine Umleitung wurde eingerichtet, da die Fahrbahn von Trümmerteilen und auslaufenden Betriebsstoffen gereinigt werden musste.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.