16-jährige Rollerfahrerin nach Autounfall schwerst verletzt:
Teenager übersieht beim Linksabbiegen entgegenkommenden Golf und wird mit voller Wicht in Frontscheibe geschleudert
Autofront und Dach massiv eingedrückt - Opfer schwerst verletzt in Klinik geflogen - Kreuzung gilt als Unfallschwerpunkt - Feuerwehr sichert Unfallstelle mit ab - Rollerfahrerin könnte durch Sonne geblendet gewesen sein - Aitofahrerin blieb unverletzt
Datum: Sonntag, 17. September 2023, 13:00 Uhr
Ort: Landstraße bei Uklrichstein, Vogelsbergkreis, Hessen
(gs) Am Sonntagnachmittag ereignete sich im Vogelbergkreis ein Verkehrsunfall, bei dem eine 16-jährige Rollerfahrerin schwerst verletzt wurde. Der Unfall ereignete sich auf einer Kreuzung, die in der Region als Unfallschwerpunkt bekannt ist.
Nach ersten Erkenntnissen wollte die Rollerfahrerin auf der Landstraße bei Ulrichstein nach links abbiegen. Dabei übersah sie einen entgegenkommenden Golf. Der Pkw traf die Rollerfahrerin mit voller Wucht, woraufhin sie direkt in die Frontscheibe des Autos geschleudert wurde. Durch den Aufprall wurden die Autofront und das Dach des Golfs massiv eingedrückt.
Die 16-jährige wurde aufgrund ihrer schweren Verletzungen umgehend per Helikopter in eine Klinik geflogen. Möglicherweise wurde die junge Fahrerin durch die Sonne geblendet. Zum Unfallzeitpunkt herrschte strahlender Sonnenschein bei bestem Spätsommerwetter.
Sofort nach dem Unfall trafen neben dem Rettungsdoienst und der Polizei auch Einsatzkräfte der Feuerwehr am Ort des Geschehens ein, um die Unfallstelle abzusichern und zu unterstützen.
Die genaue Unfallursache wird derzeit noch von der Polizei mit Unterstützung eines DEKRA-Gutachters untersucht. Der Verkehr auf der Landstraße wurde für die Dauer der Rettungsmaßnahmen und der Unfallaufnahme voll gesperrt.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.