Aus verrauchtem Haus gerettet:
Zimmer brennt in Mehrfamilienhaus - Rauch breitet sich im gesamten Gebäude aus - Feuerwehr rettet drei verletzte Bewohner ins Freie und bringt zudem zwei Katzen aus dem verqualmten Gebäude
Haus vorerst nicht mehr bewohnbar - Vier Verletzte in Krankenhäuser gekommen - Katzenrettung on tape
Datum: Dienstag, 16. Mai 2023, 1:00 Uhr
Ort: Wadgassen, Landkreis Saarlouis, Saarland
(ch) Insgesamt vier Menschen müssen nach dem Brand einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Wadgassen-Hostenbach medizinisch im Krankenhaus versorgt werden. Um kurz nach 1 Uhr war die Feuerwehr zu dem Gebäude gerufen worden. Als die ersten Einheiten eintrafen, war die gesamte Straße bereits dicht verraucht. Da unklar war, ob und wie viele Menschen sich noch im Haus befanden, begannen die Rettungskräfte sogleich mit der Absuche. Sie konnten dabei tatsächlich drei Personen ausfindig machen, die von den Atemschutzkräften ins Freie zum Rettungsdienst gebracht wurden. Dieser kümmerte sich letztlich um vier Bewohner des Hauses. Sie alle erlitten Rauchgasvergiftungen. „Obwohl uns Bewohner mitteilten, dass sich im Gebäude keine weiteren Personen befanden, vertrauen wir generell solchen Angaben nicht und verschafften uns selbst ein Bild von der Lage. Feuerwehrleute mit schwerem Atemschutzgerät durchsuchten Wohnung für Wohnung im mehrstöckigen Haus nach möglichen Verletzten“, so Wehrführer Guido Hübschen.
Der eigentliche Zimmerbrand war schnell unter Kontrolle. Im weiteren Einsatzverlauf konnte die Feuerwehr noch zwei Katzen im Haus findig machen und nach draußen bringen. Für eines der Tiere wurde noch ein Tierarzt gerufen, der sich der Mieze annahm.
Was den Brand auslöste, ist nicht klar. Die Brandermittler haben noch in der Nacht ihre Arbeit aufgenommen. Das übrige Haus ist vorerst ebenfalls nicht mehr bewohnbar.

Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.