Unfall im augenscheinlichen Drogenrausch - Neue Trenddroge "Exotic-Whip" sichergestellt:
19-jähriger Fahrer verliert Kontrolle über Opel Corsa und schleudert mit überhöhter Geschwindigkeit in Betonpfosten - Fahrzeug wird bei Aufprall massiv beschädigt - 18 und 21-jährige Mitfahrer werden schwer, 19-jähriger Fahrer leicht verletzt
Fahrer bereits kurz zuvor durch seine Fahrweise aufgefallen - Polizei findet Kartuschen mit berauschenden Substanzen - Ermittlungen dauern an
Datum: Samstag, 05. November 2022, 22:35 Uhr
Ort: Überherrn-Bisten, Landkreis Saarlouis, Saarland
(lg) Am späten Samstagabend bemerkten Passanten und andere Autofahrer das auffällige Fahrverhalten eines 19-jährigen in einem Opel Corsa. Mit dabei waren zwei weitere Fahrzeuginsassen, 18 und 21 Jahre alt. Der Wagen fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit durch die geschlossene Ortschaft und geriet dabei immer wieder in den Gegenverkehr. Im Bereich der Rathausstraße kam es dann zum apprupten Ende der Spritztour, der Wagen krachte mit hoher Geschwindigkeit frontal in einen massiven Betonpfeiler. Wie die Polizei mitteilt wurde dabei die Front des Fahrzeugs völlig zerstört. Während der 19-jährige Fahrzeugführer nur leicht vereltzt wurde, traf es seine beiden Mitfahrer deutlich heftiger. Beide wurde schwer verletzt aber glücklicherweise nicht eingeklemmt. Mit Rettungswagen kamen alle drei zur weiteren Behandlung in umliegende Krankenhäuser. Bei der Unfallaufnahme ergaben sich laut Polizei erste Hinweise auf eine Fahrt im Drogenrausch, welche durch den Fund von Kartuschen mit berauschendem Inhalt noch verstärkt wurden. Für den Fahrer wurde eine Blutprobe angeordnet, welche Aufschluss darüber geben soll. Der Führerschein jedenfalls wurde bereits sichergestellt. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.