baden_wuerttemberg
Samstag, 11. September 2021, 15:30 Uhr
Lahr, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
News-Nr.: 37471

Ungewollter "Drive-In":
Rentner (76) schanzt mit Auto über Kreisverkehr und fliegt in Schaufenster von Immobiliengeschäft - Rentner und Beifahrerin (77) werden leicht verletzt, ein Mitarbeiter im Geschäft kann sich im letzten Moment mit Sprung zur Seite retten und erleidet glücklicherweise nur eine Schramme am Arm

Statiker muss Einsturzgefahr von Gebäude prüfen - Rentner hatte offenbar ein medizinisches Problem am Steuer erlitten

Bildergalerie vorhanden

Datum: Samstag, 11. September 2021, 15:30 Uhr

Ort: Lahr, Ortenaukreis, Baden-Württemberg

 

(lg) Am Samstagmittag gegen 15:30 Uhr kam es zu einem Verkehrsunfall auf der B3 am Kreisverkehr Höhe Dinglinger Hauptstraße in Lahr im Ortenaukreis.

Nach aktuellen Erkenntnissen der Polizei fuhr ein 76-jähriger PKW-Lenker eines Hyundai aus der Freiburger Straße in den dortigen Kreisverkehr ein und verlor hier, vermutlich infolge einer medizinischen Ursache, die Kontrolle über sein Fahrzeug. In der Folge schanzte das Auto über den Kreisverkehr und krachte mit voller Wucht in das Schaufenster eines dortigen Immobiliengeschäfts. Sowohl der Fahrer als auch seine Beifahrerin mussten durch die Feuerwehr befreit und mit leichten Verletzungen in eine Klinik eingeliefert werden.

Eine Person, die sich zum Unglückszeitraum in dem Geschäft aufhielt, konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite retten und wurde leicht am Arm verletzt. Die Feuerwehr war im Einsatz um das Gebäude abzusichern, parallel wurde geprüft ob die Statik des Gebäudes betroffen ist.

Die Höhe des Sachschadens ist noch unklar. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Durch die Bergungs- und Rettungsmaßnahmen, bei denen auch Einsatzkräfte der Feuerwehr Lahr und des Rettungsdienstes vor Ort eingesetzt waren, kam es zu Verkehrsbehinderungen im unmittelbaren Umkreis der Unfallstelle.

 


Zusatzinfos vorhandenWeiterführende Infos zum Thema:
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.