Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Oldenburg endet:
Urteil des Amtsgerichts gegen mutmaßlichen Goldbetrüger vollumfänglich aufrechterhalten - Angeklagter muss für drei Jahre in Haft
Junger Mann soll auf Internetplattformen gefälschte Goldmünzen und Goldbarren verkauft und die Käufer so um rund 100.000 Euro betrogen haben - Amtsgericht hatte den Angeklagten bereits zu drei Jahren Haft verurteilt
Datum: Mittwoch, 12. Mai 2021, 09:00 Uhr
Ort: Oldenburg, Niedersachsen
(ah) Am Landgericht Oldenburg fiel am Mittwoch das Urteil gegen einen jungen Mann aus dem ostfriesischen Schortens, dem zur Last gelegt wurde, auf Internetplattformen gefälschte Goldmünzen und Goldbarren verkauft und die Käufer so um rund 100.000 Euro betrogen zu haben.
Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er ausreichend darauf hingeweisen habe, dass die Münzen und Barren lediglich vergoldet waren. Er war jedoch bereits 2019 vom Amtsgericht Jever zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte legte Berufung ein; das Urteil wurde jedoch vollumfänglich aufrechterhalten. Der Mann verbleibt aufgrund eines neuen Heftbefehls wegen weiterer Taten, die nicht Teil der Verhandlung waren, in Haft. Der Anwalt des Angeklagten kritisiert das aus seiner Sicht nicht vorhandene Entgegenkommen des Gerichts und prüft nun, weitere Rechtsmittel einzulegen.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.