niedersachsen
Freitag, 02. April 2021, 13:47 Uhr
Wangerooge, Landkreis Friesland, Niedersachsen
News-Nr.: 35998

Regeln für Wangerooge-Besuch:
Seit heute Zugang zur Insel nur mit negativem Corona-Test - PCR-Test oder Schnelltest aus Testzentrum erforderlich - Kontrollen finden statt -

Die Nachweispflicht gilt nur für Besucher

Datum: Freitag, 02. April 2021, 13:47 Uhr

Ort: Wangerooge, Landkreis Friesland, Niedersachsen

 

(mw) Der Landkreis Friesland hat per Allgemeinverfügung geregelt, dass ab heute, den 2. April Wangerooge nur noch mit negativem Corona-Test betreten werden darf. Laut Niedersächsischer Rechtsverordnung sind ein PCR-Test oder ein Corona-Schnelltest aus einem Testzentrum als Nachweis erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein eigenständig vor Anreise durchgeführter Selbsttest gilt nicht. Die Nachweispflicht gilt grundsätzlich für alle, die die Insel betreten. Ausgenommen sind Bürgerinnen und Bürger Wangerooges mit Erstwohnsitz, sofern sie die Insel für maximal 24 Stunden verlassen haben sowie Kinder bis 6 Jahre. Kontrolliert wird der negative Corona-Test bei der Schifffahrt und Inselbahn und bei den Inselfliegern in Harlesiel. Für die Kontrolle der Privatflieger ist Wangerooges Bürgermeister Marcel Fangohr aktuell noch in der Abstimmung – angedacht ist, den Flugplatz für Privatflieger zu sperren.

Ab 2. April ist in Harlesiel ein Testzentrum eingerichtet. Die Kapazitäten sind jedoch begrenzt, so dass grundsätzlich empfohlen wird, bereits vor der Anreise ein Testzentrum aufzusuchen.

 

Der Bericht kann inhaltlich mit dem gestrigen Bericht mit der Newsnummer 35988 kombiniert werden. Ausserdem werden noch weitere aktuelle Bilder und O-Töne folgen, die die Lage in den Supermärkten zeigen werden. 

 

 

 


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