baden_wuerttemberg
Samstag, 21. November 2020, 9 Uhr
Metzingen, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg
News-Nr.: 34631

Verschärfte Corona-Regeln zum „Black Friday“:
Behörden verschärfen für Metzinger Outletcity Corona-Regeln in Hinblick auf kundenstarke Wochenenden - insbesondere am „Black Friday“ Ansturm erwartet - Polizei und Ordnungsbehörden überwachen vor Ort die Einhaltung akribisch

Am heutigen Samstag zogen Polizei und Ordnungsbehörden aber positives Fazit - überwiegend hielten sich Kunden und Geschäftsleute an verschärfte Regelungen - zwei Personen musste aber wegen hartnäckiger Weigerung Platzverweis erteilt werden

Bildergalerie vorhanden

Datum: Samstag, 21. November 2020, 9 Uhr

Ort: Metzingen, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg

 

(sg) Auch in Corona-Zeiten stürmen tausende Einkaufswütige in die Outletcity Metzingen. Dies stellt die Verantwortlichen des Centers bereits an normalen Tagen vor enorme Herausforderungen. Doch in Zeiten der COVID-19-Pandemie mussten sich Behörden und Center-Management insbesondere auf die Kundenstarken Wochenenden vor Weihnachten und am sogenannten „Black-Friday“ etwas einfallen lassen.

Daher wurde mit Beginn dieses Wochenendes für die Outletcity ein neues Gesamtkonzept erlassen (s. Verlinkung), dass sich nach ersten Erkenntnissen am Samstag gut bewährt hat.

Dies beinhaltet unter anderem eine Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Bereich der Outletcity. Auch sind die Warteschlangen vor den einzelnen Geschäften auf 20 Meter begrenzt.

Polizei und Ordnungsbehörden überwachten die Einhaltung der Verordnung den ganzen Tag über akribisch. Allerdings hielten sich die meisten Besucher von Anfang an an die neuen Regeln. Nur hier und da bedurfte es einer Ermahnung. Nur zwei völlig uneinsichtige Personen mussten wegen der grundsätzlichen Weigerung, einen Mundschutz zu tragen, mit einem Platzverweis nach Hause geschickt werden. Sie erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 


Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.