Hotel unmittelbar vor Lockdown von Großfeuer zerstört:
Gasthof mit Hotelbetrieb nach Feuer völlig zerstört - Zum Glück keine Verletzten
Feuerwehr im Großeinsatz - Hoher Schaden
Datum: Samstag, 31. Oktober 2020, 10:30 Uhr
Ort: Aukrug, LK Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein
(gs/mny) Abgebrannt - direkt vor dem Lockdown: Bei einem Großfeuer am Samstagvormittag wurde der Gasthof Bucken bei Aukrug komplett zerstört. Anwohner meldeten das Feuer gegen 10:30 Uhr, die umliegenden Freiwilligen Feuerwehren wurden alarmiert. Zu diesem Zeitpunkt wurden noch Personen im Gebäude vermutet, was sich jedoch nicht bestätigte. Bei Eintreffen der Feuerwehren loderten die Flammen bereits aus dem Dach des Gasthofes, der unter anderem für Veranstaltungen gebucht werden konnte. Die insgesamt ca. 80 Einsatzkräfte löschten von außen das Dach, das Teleskopmastfahrzeug der Berufsfeuerwehr Neumünster unterstützte vor Ort und ermöglichte ein Löschen von oben. Nachdem keine Flammen mehr zu sehen waren, wurde das Dach, soweit sich noch Dachpfannen darauf befanden, zum Teil abgedeckt, um mit einer Wärmebildkamera die Glutnester zu finden und dann zu löschen. Eine besondere Schwierigkeit und Gefahr ging von Jagdmunition aus, welche noch im Gebäude waren. Sie war zwar sicher verwahrt, trotzdem konnten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren, das Haus nicht betreten, sagte Ingo Hüttmann, Pressesprecher des Kreisfeuerwehrverbandes Rendsburg-Eckernförde. An dem Gebäude entstand ein Totalschaden, die Nachlöscharbeiten zogen sich noch bis in den Nachmittag hin. Schadenshöhe und Schadensursache werden nun von der Kriminalpolizei ermittelt.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.