Risiken eines Bar-Besuchs:
Gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration in Shisha-Bar bei Routinekontrolle entdeckt - Rettungsdienst und Feuerwehr mit Großaufgebot vor Ort - 35 der 78 anwesenden Personen erleiden schwere CO-Vergiftung
Trotz dringenden Rats der Notärzte verweigern alle betroffenen eine dringen angeratene Behandlung im Krankenhaus - Rettungsdienstkräfte aus dem gesamten Stadtbereich sowie den umliegenden Landkreisen im Einsatz - Grenzwert in der Shisha-Bar fast um das doppelte Überschritten
Datum: Samstag, 17. Oktober 2020, 0 Uhr
Ort: Wiesbaden, Hessen
(sg) Ein Großaufgebot an Rettungskräften und Feuerwehrleuten kam in der Nacht zu Samstag in Wiesbaden-Erbenheim zum Einsatz. Zunächst begann alles mit einer Routinekontrolle der Stadtpolizei, die im Rahmen ihrer Maßnahmen auch eine örtliche Shisha-Bar kontrollierte. Da den Beamten in den Räumlichkeiten eine starke Verrauchung auffiel, kam schnell der Verdacht auf, dass hier ein zu hoher Anteil von dem giftigen Gas Kohlenmonoxid vorhanden sein könnte.
Daher wurde die Feuerwehr hinzugezogen, um Messungen durchzuführen. Diese ergaben mit über 50 ppm wesentlich über dem Grenzwert von 30 ppm liegende Werte, was zu einer sofortigen Räumung der Bar führte.
Da vor Ort 78 Gäste anwesend waren, löste der Einsatzleiter Großalarm für den Rettungsdienst aus. Mit dem Stichwort Massenanfall Verletzter über 20 Personen (MANV20) wurden daher zahlreiche Einheiten aus dem ganzen Stadtgebiet sowie den umliegenden Landkreisen angefordert. Vor Ort wurden alle Gäste und Mitarbeiter untersucht, bei insgesamt 35 Personen stellten die Ärzte und Sanitäter Blutwerte fest, die eine Weiterbehandlung im Krankenhaus unbedingt erforderlich machten. Allerdings verweigerten zur Unverständnis der Retter alle betroffenen Personen den Transport ins Krankenhaus, obwohl die Rettungskräfte ausführlich über die Risiken einer CO-Vergiftung informierten.
Daher zogen die Einsatzkräfte unverrichteter Dinge wieder ab, die Gäste wurden nach Hause entlassen. In wieweit die überhöhten Grenzwerte oder auch die vermutlich zu hohe Zahl an Gästen noch rechtliche Konsequenzen für den Betreiber haben wird, steht noch nicht fest.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.