Heftiger Unfall auf Bundesstraße 213:
Polo kracht nach missglücktem Überholmanöver gegen Baum - Motor wird rausgerissen, Fahrzeug landet Kopfüber auf Feld - Bundeswehrsoldaten und Feuerwehrmann leisten den beiden Schwerverletzten professionelle Erste Hilfe
Beide Unfallopfer kommen mit schwersten Verletzungen und teils kritischem Zustand ins Krankenhaus - Rettungshubschrauber im Einsatz - Pkw wollte Oldtimer überholen und übersah offenbar den Gegenverkehr, woraufhin der Fahrer beim Ausweichen die Kontrolle verlor
Datum: Montag, 14. September 2020, 17 Uhr
Ort: B213 bei Ganderkesee, Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
(sg) Jede Menge Glück und einigen gut ausgebildeten Bundeswehrsoldaten verdanken zwei Insassen eines VW Polo vermutlich ihr Leben: Der Kleinwagen war auf der Bundesstraße 213 bei Ganderkesee-Schlutter unterwegs, als der Fahrer einen vor ihm fahrenden Oldtimer überholen wollte. Offenbar übersah er dabei den entgegenkommenden Verkehr und geriet beim anschließenden Ausweichmanöver ins Schleudern. Der Polo krachte links gegen einen Baum und überschlug sich dann. Während der Motor beim Aufprall herausgerissen wurde, landete der völlig demolierte Rest des Fahrzeugs kopfüber im angrenzenden Maisfeld.
Mehrere Soldaten, die gerade vom Dienst in einer nahen Kaserne kamen, stoppten sofort und leiteten mit einem ebenfalls vorbeikommenden Feuerwehrmann die Erstversorgung der beiden schwerverletzten Insassen ein. Sofort setzte Soldatin Sarah Stöhr einen Notruf ab und alarmierte die Rettungskräfte. Unterdessen versorgten ihre Kameraden die beiden inzwischen aus dem Fahrzeug herausgeholten Verletzten bis zum Eintreffen von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Zusammen mit Notarzt und Rettungsassistenten halfen die Bundeswehrangehörigen noch, die Opfer zu stabilisieren und in Rettungswagen und den ebenfalls alarmierten Rettungshubschrauber zu bringen. Einer der beiden Insassen ist derzeit noch in kritischem Zustand, beide sind in umliegende Krankenhäuser gekommen.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.