Explosionsgefahr bei Großbrand:
Große Halle mit Heu- und Strohlager von landwirtschaftlichem Anwesen steht lichterloh in Flammen - Rauchsäule steigt in den Abendhimmel auf - Durch Hitzeentwicklung drohte angrenzende Biogasanlage zu explodieren
Anwohner berichtet von dramatischen Momenten: "Es hat geknallt wie bei Kanonenschlägen" - Glücklicherweise keine Verletzten - Anwohner wurden aufgefordert Fenster und Türen geschlossen zu halten - Brandursache noch unklar
Datum: Samstag, 18. Juli 2020, 19:00 Uhr
Ort: Bad Rappenau, Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg
(ch) Großalarm für die Feuerwehren am Samstagabend rund um Bad Rappenau. Auf einem Aussiedlerhof war es zu einem Brand gekommen, dessen Rauchsäule schon auf der Anfahrt kilometerweit sichtbar war. Aus bisher nicht bekannter Ursache geriet ein Heu- und Strohlager in einer Halle auf dem Gelände in Brand. Da sich in unmittelbarer Nähe eine Biogasanlage befand, löste die Feuerwehr einen Großeinsatz aus und rückte mit über 120 Kameraden an.
Die Anwohner wurden aufgefordert Fenster und Türen aufgrund der Geruchsbelästigung geschlossen zu halten. Das Gebiet wurde weiträumig abgesperrt. Die Feuerwehr begann sofort mit den Löschmaßnahmen und konnte vor allem Sicherungsarbeiten der Biogasanlage, da diese bei zur großer Hitzeeinstrahlung drohte zu explodieren. Durch das Herunterkühlen der Anlage konnte die bestehende Gefahr gebannt werden. Die vom Feuer eigentlich betroffene Halle brannte komplett nieder. Die Feuerwehrleute waren über mehrere Stunden damit beschäftigt, das gepresste Stroh auseinander zu ziehen und abzulöschen. Der Einsatz zog sich noch bis in den späten Abend hin. Die Polizei begann vor Ort mit der Ursachensuche. Glücklicherweise wurden weder Mensch noch Tier verletzt.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.