Völlig unvernünftig und gefährlich:
Trotz Waldbrandstufe 4 verbrennt Landwirt Müll- und Unrat - Brandstifter legt Feuer in Waldgebiet - Feuerwehr kann größeren Waldbrand gerade noch verhindern
Den unvernünftigen Landwirt erwartet nun größere Geldstrafe - Brandstifter in Klosterfelde hat wohl nicht zum ersten Mal Feuer in Waldgebiet gelegt - Försterin äußert sich im O-Ton zu dem Fall
Datum: Samstag, 11. April 2020, 20:30 Uhr
Ort: Neuruppin, Landkreis Ostprignitz-Ruppin / Klosterfelde, Landkreis Barnim, Brandenburg
(sg) Alle haben noch die Bilder vom letzten Sommer im Kopf, als überall in Deutschland und besonders in Brandenburg der Wald wochenlang immer wieder in Flammen stand. Auch nach den trockenen Wintermonaten herrscht derzeit mit Waldbrandstufe 4 eine ähnliche Gefahr für die Wälder. Dennoch gibt es leider offenbar einige Leute, die fahrlässig oder sogar mutwillig derzeit einen Waldbrand in Kauf nehmen.
So sorgte ein Landwirt bei Neuruppin für viel Unverständnis bei den Einsatzkräften von Feuerwehr und Polizei. Der Bauer verbrannte einen großen Haufen Unrat und Müll auf seinem Feld nur wenige Meter vom Waldrand entfernt. Er wollte auch so gar nicht einsehen, dass die Feuerwehr den Brand nun löschen wollte. Die Polizei kündigte ihm dafür allerdings schon mal eine saftige Geldstrafe an.
Wenige Stunden später sorgte ein Brandstifter für noch mehr Unverständnis: Bereits offenbar zum zweiten Mal schlug der Täter in einem Wald zu und setzte einen Holzstapel in Brand.
Als die Feuerwehren an dem Einsatzort im Wandlitzer Ortsteil Klosterfelde eintrafen, schlugen Meterhohe Flammen bis in die Baumwipfel. „Es war schon ein beginnender Wipfelbrand, nur wenige Minuten später wäre es ein Waldbrand geworden“, berichtet die ebenfalls anwesende Försterin Birgitt Grossmann, „Wir haben Waldbrandstufe 4, da ist alles sehr trocken“.
Auch Einsatzleiter Mike Klobe ist froh, dass der Brand dann doch schnell eingedämmt werden konnte: „Das Feuer läuft bei dieser Trockenheit rasend schnell über den Waldboden. Es brannten schon die Baumwipfel, als wir eintrafen“.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.