Trotz gegenteiliger Gerichtsentscheidung:
Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern meidet freiwillig Touristenhotspots auf Ostseeinseln - trotz Eilgerichtsurteil gegen Betretungsverbote kaum Besucher auf Usedom
Oberverwaltungsgericht in Greifswald hatte Verordnung der Landesregierung für Osterausflugsverbote im Eilverfahren gestern Abend gekippt - Ministerpräsidentin Schwesig appellierte daraufhin an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger - offenbar mit Erfolg
Datum: Freitag, 10. April 2020, 15 Uhr
Ort: Wolgast / Zinnowitz, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Mecklenburg-Vorpommern
(sg) Es war ein verzweifelter Appell an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, den Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am Donnerstagabend nach dem überraschenden Eilentscheid des Oberverwaltungsgerichts in Greifswald über das Fernsehen, Radio und die Sozialen Medien aussandte. Und offenbar folgen ihre „Untertanen“.
Trotz schönstem Osterwetter hielten sich die Besucherströme auf den Ostseeinseln sehr in Grenzen. Menschenleere Strände und kaum Spaziergänger auf den Strandpromenaden. Obwohl das Gericht den Einwohnern von Mecklenburg-Vorpommern bei der Wahl ihres Osterausflugziels freie Hand ließ, mieden die meisten die Touristenhotspots. Die Polizei hatte dennoch vorsorglich an beiden Zufahrten zur Insel Usedom abgesperrt.
An der Kontrollstelle in Wolgast wurden vorwiegend Fahrzeuge mit nicht aus M-V stammenden Kennzeichen und Autos mit mehr als zwei Personen kontrolliert. Denn Touristen und nicht in MV mit Erstwohnsitz gemeldeten Personen ist weiterhin die Einreise und der Aufenthalt in dem nordöstlichen Bundesland untersagt.
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