niedersachsen
Mittwoch, 1. April 2002,1:44 Uhr
A1 bei Groß Ippener, Landkreis Oldenburg, Niedersachsen
News-Nr.: 32610

Pusten verboten! Kein mobiler Atemalkoholtest wegen Corona erlaubt:
Pkw-Fahrerin verliert Kontrolle über ihr Auto und kracht in Leitplanke - umherschleuderndes Fahrzeug trifft vorbeifahrenen Lkw - Fahrerin stand eventuell unter Alkoholeinfluss

Überprüfung des Alkoholverdachts in Zeiten von Corona nicht durch Pusten vor Ort nicht erlaubt - Frau muss zum Bluttest mit auf Wache

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Datum: Mittwoch, 1. April 2002,1:44 Uhr

Ort: A1 bei Groß Ippener, Landkreis Oldenburg, Niedersachsen

 

(sg) Pusten verboten! Ein eher glimpflich geendeter Unfall auf der A1 endete für die Unfallfahrerin auf der Polizeiwache. Die Frau hatte in der Nacht zu Mittwoch auf der A1 bei Groß Ippener die Kontrolle über ihren Pkw verloren und war ins Schleudern geraten. Der Wagen schlug erst in die Leitplanke ein und touchierte dann einen Lkw. Zum Glück erlitt die Pkw-Fahrerin nur leichte Blessuren im Gesicht, die beiden Insassen des Lkw blieben unverletzt. Da aber der Verdacht bestand, dass die Unfallverursacherin nicht ganz nüchtern unterwegs war, musste die Frau die Beamten mit auf die Polizeiwache begleiten, denn ein schneller Test auf der Autobahn mit dem mobilen Atemalkohol-Messgerät ist aus Angst vor Ansteckung mit dem Corona-Virus derzeit nicht möglich. Somit wurde der Frau eine Blutprobe entnommen, wozu ein Arzt auf die Wache kommen musste. Grundsätzlich sind Alkoholtests der Polizei derzeit nicht mit den mobilen Messgeräten möglich, sondern nur auf der Wache. Dort gibt es selbstreinigendes Gerät - und eben die Blutprobe.

 


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