Berlins Polizei greift durch:
Dönerläden überschreiten Öffnungszeiten - Beamte kontrollieren und nehmen Personalien auf
Kunden saßen nach 18 Uhr noch im Restaurant und an den Spielautomaten - Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz - Betreiber und Kunden erwarten Strafanzeigen
Datum: Freitag, 20. März 2020, 19:25 Uhr
Ort: Berlin, Berlin
(tf) Die Auflagen für Restaurants in Berlin sind deutlich geregelt, doch gibt es immer noch Besitzer, die sich eben nicht an diese neuen Vorgaben halten. Nach 18 Uhr ist der Restaurantbetrieb untersagt. Spielautomaten dürfen generell nicht mehr in Betrieb sein
Aufgrund der Gesamtsituation greift nun die Berliner Polizei durch und führt Kontrollen durch. In einem offenen Dönerladen in Spandau auf der Hauptstraße kontrollieren die Beamten die anwesenden Personen und nehmen die Personalien auf. Dieser hatte nicht nur sein Restaurant noch nach 18 Uhr geöffnet, sondern auch noch Spielautomaten in Betrieb. Kunden fanden sich auch weit nach der aktuellen Sperrstunden an den Spielautomaten und an den Tischen im und vor dem Restaurant. Der Betrieb der Spielautomaten stellt nach Informationen von vor Ort aktuell eine Straftat dar. Der fortgeführte Restaurantbetrieb mit einer Nichteinhaltung der Öffnungszeiten und des Mindestabstands zwischen den Tischen eine Straftet nach dem Infektionsschutzgesetz. Nicht nur die Betreiber erwarten jetzt eine Strafanzeige, auch die Kunden, welche sich an den Spielautomaten vergnügten.
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