saarland
Donnerstag, 19. März 2020, 13:31 Uhr
Flughafen Saarbrücken, Saarland
News-Nr.: 32449

Gespenstische Leere am Flughafen Saarbrücken:
Flugbetrieb an kleineren Flughäfen massiv reduziert - Passagiere aus Schengenstaaten dürfen nur noch mit Nachweis einreisen, Menschen aus Nicht-Schengenstaaten werden abgewiesen

Transitkontrollen am Flughafen Saarbrücken nun auch für EU- und Nicht-EU-Bürger - Aktuelle Bilder und O-Töne vom Flughafen

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Datum: Donnerstag, 19. März 2020, 13:31 Uhr

Ort: Flughafen Saarbrücken, Saarland

 

(ah/tf) Der Flugverkehr ist gerade an kleineren Flughäfen massiv reduziert worden. Ziele, die sonst mehrfach täglich angeflogen werden, werden nun noch einmal oder gar nicht mehr bedient. Am Flughafen Saarbrücken herrscht am Donnerstagmorgen daher eine fast gespenstische Stille.

 

Für die wenigen noch eintreffenden Flüge gelten nun auch besondere Kontrollmaßnahmen: Während Bundesbürger ungehindert einreisen können, müssen Passagiere aus Schengenstaaten einen Nachweis vorzeigen, der zur Einreise berechtigt. Passagiere aus Nicht-Schengenstaaten werden abgewiesen.

 

Bundesinnenminister Seehofer hat zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus weitreichende Einreisebeschränkungen an den deutschen Schengen-Außengrenzen angeordnet. Dies betrifft nun auch den internationalen Luft- und Seeverkehr bei Reiseverbindungen, die Ihren Ausgangspunkt außerhalb der Europäischen Union haben. Diese Neuerungen werden seit Donnerstag 8 Uhr auch am Flughafen Saarbrücken umgesetzt, sowie bundesweit.Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen. Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt.

 

Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. Da der Flughafen Saarbrücken über Hamburg und Berlin-Tegel auch Rückkehrer aus Urlaubsländern erwartet, sowie Flugverkehr aus Luxemburg, sind diese Kontrollen notwendig. Zudem ist Saarbrücken im Falle von Ausfällen auch Ersatz-Flughafen für Maschinen aus Frankfurt-Hahn und Luxemburg, in denen Passagiere aus anderen EU-Staaten oder internationalen Drittländern mitreisen können. Ähnliche Notflughafen-Eigenschaften gibt es bei anderen kleineren Airports, die genauso zum internationalen Drehkreuz werden können - nicht nur die großen, dafür bekannten Flughäfen. Ähnlich dem Grenzübertritt an Autobahnen zum Saarland kann auch hier die Einreise verweigert werden. Die Folge: Der abgewiesene Reisende muss auf eine Flugverbindung im Transitbereich warten, die ihn ausfliegt.

 


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