Kellerbrand schneidet Fluchtweg ab:
Feuerwehr rettet 30 Personen teils über Drehleiter und tragbare Leiern aus völlig verrauchtem Mehrfamilienhaus - offenbar hatten Brandstifter Feuer im Keller gelegt
Rettungsdienst des Landkreises mit Großaufgebot vor Ort - Gebäude derzeit unbewohnbar - Bewohner kommen bis auf weiteres in örtlicher Volkshochschule unter - nicht der erste Brand dieser Art in der Gegend
Datum: Dienstag, 31. Dezember 2019, 1:30 Uhr
Ort: Norden, Landkreis Aurich, Niedersachsen
(sg) Großeinsatz für Feuerwehr und Rettungsdienst zum Jahresende in Norden: In einem Mehrfamilienhaus in der Großen Lohne wurde in der Nacht zu Silvester ein Kellerbrand gemeldet. Beim Eintreffen der ersten Kräfte war das Treppenhaus völlig verraucht und nicht mehr nutzbar. Daher musste die Feuerwehr von den insgesamt im Haus gemeldeten 71 Bewohner etwa 30 Personen, darunter auch zahlreiche Kinder, und einige Haustiere retten. Etwa 10 Personen wurden über Drehleiter oder tragbare Leitern in Sicherheit gebracht.
Aufgrund der großen Anzahl an zu betreuenden Personen löste der Landkreis Großalarm für den Rettungsdienst aus und zog alle verfügbaren Kräfte zusammen. Diese untersuchten und betreuten die geretteten Bewohner. Zum Glück wurde keiner ernsthaft verletzt.
Das Feuer im Kellerbereich konnte von der Feuerwehr gelöscht werden. Das Gebäude ist aber bis auf weiteres unbewohnbar, weshalb die Bewohner zunächst in der nahen Volkshochschule untergebracht wurden.
Allen Anschein nach wurde der Brand im Kellerbereich gelegt. In der Vergangenheit gab es in der Gegend bereits mehrere Kellerbrände, die offenbar immer wieder durch Brandstiftung zustande kamen. Ob diese alle in direktem Zusammenhang stehen, ist aber unklar.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.