20 Verletzte durch Feuer in Mehrfamilienhaus:
Giftiger Rauch breitet sich nach Kellerbrand durch drei Treppenhäuser aus
Wohnungen unbewohnbar - Stadt muss noch in der Nacht Ersatz beschaffen
Datum: Freitag, 26. Juli 2019, 20:30 Uhr
Ort: Kühlungsborn, Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
(ots/et) Bei einem Feuer in einem Mehrfamilienhaus in Kühlungsborn wurden am späten Freitagabend 20 Personen durch Rauchgase verletzt.
Der Brand war aus bislang unbekannter Ursache in einem Kellerraum ausgebrochen und hatte schnell für eine starke Verrauchung gesorgt. Anwohner hatten mindestens zwei explosionsartige Knallgeräusche gehört. Giftige Gase breiteten sich über die Kellerdurchgänge in alle drei Aufgänge des Mehrfamilienhauses aus. Die Feuerwehr musste alle Wohnungen nach Personen durchsuchen. Insgesamt wurden 20 Personen mit dem Verdacht der Rauchgasintoxikation in umliegende Kliniken eingeliefert. Die Verletzungen sind durch den Leitenden Notarzt vor Ort als nicht lebensbedrohlich eingeschätzt worden. Die Freiwilligen Feuerwehren Kühlungsborn, Wittenbeck, Bastorf und Bad Doberan waren mit insgesamt 51 Kameraden im Einsatz. Darüber hinaus setzte der Rettungsdienst 20 Mitarbeiter auf vier RTW und zwei NEF ein. Der Betreuungszug des DRK Bad Doberan hat die Verletzten vor Ort betreut. Lüftungsarbeiten an dem Wohnhaus dauerten noch bis in die Nacht an. Die Wohnungen sind zurzeit nicht bewohnbar, so dass sich der Bürgermeister der Stadt Kühlungsborn sowie die Wohnungsgesellschaft um Ersatzquartiere für die Bewohner kümmert, die nicht bei Bekannten bzw. Verwandten unterkommen konnten. Der vor Ort entsandte Kriminaldauerdienst hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.