niedersachsen
Mittwoch, 29. Mai 2019
Ganderkesee, Landkreis Oldenburg-Land, Niedersachsen
News-Nr.: 30220

Entsorgungs-Posse in Ganderkesee:
Müllabfuhr darf mit großen Fahrzeugen nicht mehr in engen Sackgassen rangieren - Anwohner müssen schwere Tonnen bis zu 100 Meter zur Sammelstelle schieben

Extra angeschafftes Mini-Müllauto fährt nicht alle Stichstraßen im Landkreis an - Weiteres Müllauto wäre zu teuer, selber schieben bei Wind und Wetter für 75-Jährige jedoch zumutbar

Bildergalerie vorhanden

Datum: Mittwoch, 29. Mai 2019

Ort: Ganderkesee, Landkreis Oldenburg-Land, Niedersachsen

 

(cdu)  Astrid Ehlers ist wütend. Die 75-jährige Rentnerin wohnt in Ganderkesee, in der Bernhard-Winter-Straße, am Ende einer Sackgasse. Doch seit Februar 2019 muss sie, genauso wie ihre Nachbarn, ihre Mülltonnen bis in die angrenzende Straße schieben, damit diese geleert werden. Hintergrund dafür ist die sogenannte \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'Verschärfte Unfallverhütungsvorschrift\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\', die der Landkreis Oldenburg einzuhalten verpflichtet ist: Um Unfälle durch große, rückwärtsfahrende Müllfahrzeuge zu verhindern, dürfen diese nicht mehr in schmale Stichstraßen und Sackgassen ohne Wendemöglichkeiten einbiegen. Da es kreisweit davon aber ganze 486 gibt und die Mülltonnen der Anwohner auch weiterhin geleert werden müssen, hat der Landkreis 2018 extra die Anschaffung eines kleinen Müllentsorgungswagens genehmigt. Die zusätzlichen Kosten dafür, immerhin 3,50 Euro pro Jahr, müssen selbstverständlich von jedem Haushalt gezahlt werden - Auch wenn nicht jeder von dieser Neuerwerbung profitiert. Denn um gelben Sack und schwarze Tonne in allen 486 Sackgassen leeren zu können, müsste eigentlich ein weiteres Miniatur-Müllauto genehmigt werden, die zusätzlichen Kosten von sieben Euro pro Jahr und Haushalt empfindet der Landkreis allerdings als nicht zumutbar -  Die Mülltonnen zu Schieben hingegen schon, sofern sich die \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\"Schiebestrecke\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" auf maximal einundert Meter beläuft. Wer nun, wie Astrid Ehlers, das Pech hat, diese Marke zu unterbieten, muss schieben und ziehen; bei Wind und Wetter, Regen und Schnee, vier Mal die Woche, gut siebzig Meter hin und zurück.

Da sich die Rentnerin das nicht gefallen lassen wollte, fragte sie beim zuständigen Amt für Bodenschutz und Abfallwirtschaft nach, ob sich dort jemand vorstellen könne, welche Belastung dies gerade für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung - sie selbst hat zwei künstliche Kniegelenke und eine Versteifung im Rücken - bedeuten würde. Zwar äußerte man im Antwortschreiben durchaus Verständnis für die Wut, verwies aber auf eine \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\" gewisse Mitwirkungspflicht\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\". Auch eine mögliche Teil-Rückerstattung der Gebühren wird abgelehnt, da diese soldarisch zu erheben seien - Ein jeder trage des anderen Last. Für Frau Ehlers hingegen bedeutet das, gleich dreifach bestraft zu werden: Denn erstens muss sie eine höhere Müllgebühr bezahlen, weil davon zweitens ein neues Müllfahrzeug angeschafft worden ist, von dem sie allerdings keinen Nutzen hat, weswegen sie drittens ihre Mülltonnen schieben muss. Stattdessen riet man ihr, wenn sie mit der Situation überfordert sei, sich selber Hilfe zu organisieren, beispielsweise durch Verwandte oder Nachbarn. Und wer nun, wie Frau Ehlers, keine Verwandten hat, die in der Nähe wohnen, oder Nachbarn, die jung genug wären, um helfen zu können, der kann ja stattdessen beispielsweise in einer Zeitung inserieren: \\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'Mülltonnen-Schieber gesucht....\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\\'

 


Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.
Sehr geehrter Kunde,

wir möchten ihnen unsere Agenturinhalte ohne störende Werbebotschaften darstellen.

Bitte nutzen Sie dazu in Zukunft unser b2b-Portal unter

www.nonstopmedia.de.

Ihre Zugangsdaten bleiben gleich, sie werden nach Login auf der dortigen Seite sofort auf die bekannten Inhalte von NonstopNews weitergeleitet - werbefrei.

Diesen Hinweis ausblenden.