Unaufmerksamkeit und verbotenes Wendemanöver führen zu schwerem Unfall:
Mercedes-Fahrer fährt von Parkstreifen, wendet auf Straße und wird dabei von Schulbus erfasst - 72-Jähriger im Wrack eingeklemmt und schwer verletzt, Busfahrer und sechs Schüler im erleiden leichte Verletzungen
Feuerwehr muss Fahrer aus Pkw-Wrack befreien - Kinder werden in Ersatzbus gebracht - Viel befahrene Straße zeitweise voll gesperrt - Frau des Unfallfahrers muss ebenfalls vom Rettungsdienst betreut werden
Datum: Dienstag, 21. Mai 2019, ca. 09:30 Uhr
Ort: Bielefeld, Nordrhein-Westfalen
(ah) Unaufmerksamkeit und ein verbotenes Wendemanöver waren offenbar die Ursachen für einen schweren Verkehrsunfall am Dienstagmorgen auf einer viel befahrenen Straße im Bielefelder Stadtteil Sieker: Ersten Angaben zufolge fuhr ein 72-Jähriger mit seinem Mercedes von einem Parkstreifen neben der Fahrbahn und wendete anschließend auf der Straße, wobei er einen herannahenden Schulbus übersah. Der Bus erfasste den Pkw an der Fahrerseite, so dass der Rentner in dem Wagen eingeklemmt und schwer verletzt wurde. In dem Bus, in dem sich neben dem Fahrer 26 Kinder und ein Lehrer offenbar auf dem Weg von oder zu einem Ausflug befanden,. erlitten der Busfahrer und sechs Schüler leichte Verletzungen.
Die Schulkinder wurden zunächst in einen Ersatzbus gebracht und dort betreut. Die Feuerwehr befreite den Unfallfahrer aus dem Wrack. Er wurde, wie auch die verletzten Kinder, in ein Krankenhaus gebracht. Die Frau des 72-Jährigem beobachtete den Unfall und erlitt einen Schock, so dass auch sie vom Rettungsdienst betreut werden musste. Aufgrund des Unfalls musste die Straße zeitweise voll gesperrt werden. Es kam zu Verkehrsbehinderungen.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.