Überfall kurz vor Ladenschluss:
Maskierte Täter verstecken sich in Toilette von Oldenburger Supermarkt und werden von Sicherheitsmann überrascht - 64-jähriger Wachmann wird niedergeknüppelt und mit Pfefferspray kalt gestellt - anschließend werden Mitarbeiter bedroht und Bargeld entwendet
Polizei teilt nun genauen Ablauf des Überfalls mit: zwei Täter - Wachmann mit Kopfverletzung ins Krankenhaus – Notfallseelsorger betreuen Mitarbeiter übrige fünf Mitarbeiter nach der Tat
Datum: Samstag, 6. April 2019, 23:30 Uhr
Ort: Oldenburg, Niedersachsen
(sg) Kurz vor Geschäftsschluss am späten Samstagabend wurde im Oldenburger Stadtteil Eversten ein Supermarkt überfallen. Zwei Täter versteckten sich dazu offenbar, so die Mitteilung der Polizei am Sonntagmittag, in einer Toilette. Dort wurden die beiden maskierten Männer vom Sicherheitsdienst überrascht. Allerdings prügelten die beiden Räuber mit einem Gegenstand auf den 64-jährigen Wachmann ein und versprühten Reizgas. Dadurch wurde dieser außer Gefecht gesetzt und die Täter drangen ins Markbüro ein. Dort bedrohten Sie die anwesenden Mitarbeiter (2 x 22 J., w., 1 x 23 J. w., 1 x 42 J. w. und 1 x 24 J. m.) und sprühten auch hier offenbar Pfefferspray auf die geschockten Verkäufer. Anschließend flüchteten die beiden mit dem erbeuteten Bargeld.
Die Mitarbeiter des Supermarktes wurden vom Rettungsdienst behandelt und später durch Notfallseelsorger psychologisch betreut. Der Wachmann kam mit einer Kopfplatzwunde in ein Krankenhaus.
Die Polizei fahndet nun nach den beiden zu Fuß entkommenen Tätern. Zur Höhe der Beute konnte noch keine Angabe gemacht werden.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.