Morgentlicher Großalarm im Krankenhaus Wetzlar:
Vollbrand eines Patientenzimmers sorgt für Großeinsatz am 3. Advent – dutzende Rettungsdienst- und Feuerwehreinheiten werden aus der gesamten Region zusammengezogen – drei Patienten erleiden Verletzungen durch Rauch und Feuer
Einsatzkräfte können das Brandgeschehen zum Glück auf die betroffene Station begrenzen – betroffene Patienten werden im ganzen Haus auf andere Stationen verteilt – Brandursache noch unklar
Datum: Sonntag, 16. Dezember 2018, 7 Uhr
Ort: Wetzlar, Lahn-Dill-Kreis, Hessen
(sg) Großalarm am Adventssonntag gegen 7 Uhr im Wetzlarer Krankenhaus. Gegen 7:10 Uhr löste die automatische Brandmeldeanlage des Klinikums Wetzlar-Braunfels aus. Schnell stellten Mitarbeiter fest, dass auf der betroffenen Station starke Rauchentwicklung vorherrschte und es in einem Krankenzimmer brannte. Als die ersten Einheiten der Feuerwehr an dem Krankenhaus eintrafen, stand das Patientenzimmer in Vollbrand. Schnell löschten die Einsatzkräfte die Flammen und evakuierten das betroffene Stockwerk zusammen mit dem Klinikpersonal.
Parallel lief der entsprechende Alarmplan im Lahn-Dill-Kreis an. Zahlreiche Feuerwehr und Rettungsdiensteinheiten wurden zur Einsatzstelle entsandt. Dutzende Rettungswagen reihten sich im Bereitstellungraum in der Nähe des Klinikgeländes aneinander, zahlreiche Löschfahrzeuge und Spezialeinheiten sammelten sich auf dem Klinikparkplatz. Zum Glück konnte der Brand auf das Zimmer und die betroffene Station begrenzt werden. Dennoch erlitten drei Patienten Verletzungen und Rauchgasvergiftungen. Die anderen Klinikpatienten wurden auf andere Stationen im Haus verteilt.
Die Brandursache ist derzeit ebenso wie die Schadenshöhe noch unklar.
Wichtiger Hinweis: Die Anforderung von Video- und Bildmaterial ist Redaktionen von Fernsehanstalten und Printmedien vorbehalten. Auf Anfrage können am jeweiligen Geschehen beteiligte Einsatzkräfte, die bei uns registriert sind, TV-Material zu internen, nichtöffentlichen Zwecken anfordern. Die Entscheidung über diese außerredaktionelle Bereitstellung obliegt der Berücksichtigung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen im jeweiligen Fall. Wir bitten um Verständnis.