Schranke ist laut Eisenbahnkreuzungsverordnung etwas mehr als einen Meter zu kurz und sperrt daher nicht die komplette Abbiegerspur ab - Neu benötigte Schranke hat Überlänge, so dass eine besondere Genehmigung notwendig ist - Bahn teilt schriftlich mit, dass man die ausstehenden Genehmigungen "zeitnah" erwarte - Bahnübergang wurde erst Anfang 2018 aufwändig umgebaut und war vorher ebenfalls nur mit einer "kürzeren" Schranke versehen, jedoch störte sich niemand daran - O-Töne mit genervten Anwohnern sowie dem Geschäftsführer der Verkehrswacht